Flohmarkt Standgebühr bei Regen
Wie in einem anderen Beitrag schon berichtet findet heute in meinem Nachbardorf ein Baby- und Kinderflohmarkt statt. Es regnet schon seit der Früh, zum Teil auch ziemlich stark und ein Ende ist auch nicht in Sicht. Trotzdem findet der Flohmarkt statt. Einige Verkäufer haben ihre Tische auch trotz des Wetters aufgestellt, viele sind aber auch nicht gekommen.
Ich habe mich dann gefragt, wie es eigentlich mit der Standgebühr in solchen Fällen aussieht? Hier wird es wohl sicher keine einheitliche Regelung geben, aber mich würde interessieren, wie es generell gehandhabt wird. Wenn ein Flohmarkt wegen Regen oder sonstigen Gründen abgesagt wird, muss man dann trotzdem die Standgebühren bezahlen? Wobei ich hier jetzt in erster Linie an den Fall denke, wo der Flohmarkt vom Veranstalter abgesagt wird.
Im Fall vom heutigen Flohmarkt im Nachbardorf hat der Veranstalter den Flohmarkt ja nicht abgesagt, nur sind eben etwa die Hälfte der Verkäufer eben wegen dem Wetter nicht gekommen. Da denke, ich dass sie noch eher die Standgebühr bezahlen müssen. Wie gesagt: ich weiß, dass es wohl keine einheitliche Regelung diesbezüglich geben würde, mich würde eben nur interessieren, wie es bei den Flohmärkten bei euch geregelt ist und welche Lösung ihr am besten halten würdet.
Hier ist es so, dass man nur die Standgebühren zahlt, wenn man auch dort steht und verkaufen will. Der Veranstalter kommt die Runde herum und kassiert die Standgebühr von den Leuten, die ihre Ware ausgepackt haben und verkaufen wollen. Wenn man erst gar nicht erscheint, dann muss man logischerweise auch nichts bezahlen.
Wenn der Veranstalter die Standgebühren einkassiert, bekommen alle, die bezahlt haben eine Quittung, die entweder sichtbar am Stand festgemacht werden muss oder die man bei Bedarf vorzeigt. Das ist je nach Veranstalter verschieden. Aber man muss keine Standgebühr zahlen, wenn man erst gar nicht erscheint. Da ist es egal, ob ich selber nicht kommen will oder der Veranstalter absagt. Wie soll man auch zahlen, wenn der Veranstalter mich nicht abkassieren kann.
Bei uns ist es auch so, das man Standgebühren zahlen muss wenn man dort steht. Wenn der Flohmarkt allerdings vom Veranstalter abgesagt wurde, dann brauchst du natürlich nix zahlen.
Wir hatten allerdings mal bei einem Flohmarktveranstalter den Fall gehabt, das wir die Standgebühren zahlen mussten, obwohl wir nicht da waren und uns auch vorher versucht hatten ab zu melden. So zu sagen ein Ausfallentgelt. Wir hatten zwar mit dem Veranstalter versucht zu reden, das wir den Platz nicht bezahlen müssen, aber half nix.
Ich würde mich vielleicht in deinem Fall, falls du öfters auf Flohmärkten gehst, direkt mit den Veranstalter reden oder bei der Anmeldung die Geschäftsbedingungen richtig durch lesen, meistens sind solche Ausfallsituationen drauf erklärt.
Bei uns ist es so: erscheinst du auf dem Flohmarkt und willst etwas verkaufen musst du bezahlen. Dabei ist es egal ob es regnet oder nicht - wer erscheint hat zu bezahlen. Zuerst bauen die Verkäufer immer ihre Waren auf. Mit der Zeit,kommen dann immer Mitarbeiter des Veranstalters und sammeln das Geld ein. Pro einen Meter Tischlänge, muss man 6€ bezahlen. Dann erhält man ein kleines Kärtchen und kann verkaufen, bis der Flomarkt zu Ende ist.
Bei unseren Flohmärkten ist es auch so, dass man nur bezahlen muss, wenn man seinen Stand aufbaut. Kommt man am Morgen wegen des Regens erst gar nicht, muss man auch nichts bezahlen. Bei uns muss man sich auch nicht vorher anmelden. Möchte man einen Stand machen, kann man am Morgen einfach spontan hinfahren und seinen Tisch aufbauen. Die Veranstalter kommen dann im Laufe des Vormittags vorbei und kassieren die Standmiete.
Nur bei Stadtfesten und normalen Märkten zahlt man bei uns in jedem Fall. Bei diesen Veranstaltungen muss man die Standgebühr bereits Wochen vorher überweisen. Ist das Wetter dann am Veranstaltungstag schlecht, hat man schlicht und einfach Pech gehabt.
Ich kenne es auch nur so bei uns in der Region, dass man Standgebühren auf einem Flohmarkt nur dann zahlt, wenn man selber vor Ort ist und dort auch seinen Stand aufgebaut hat, um etwas zu verkaufen. Im Vorhinein oder auch im Nachhinein wird keine Standgebühr verlangt. Wer da ist am Flohmarkttag, der zahlt, wer nicht da ist, zahlt auch nichts.
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