Wie kann man aus einem Kloster wieder austreten?

vom 13.01.2011, 01:06 Uhr

In diesem Beitrag Wie wird man eine Klosterfrau? habe ich danach gefragt, wie man eine Klosterfrau werden kann. Dort wurde dann auch geantwortet, dass es gar nicht so einfach ist aus einem Kloster wieder auszutreten, wenn man einmal das Gelübde abgelegt hat.

Wie schaut das denn konkret aus? Angenommen eine Klosterfrau will aus welchen Gründen auch immer einige Jahre nachdem sie das Gelübde abgelegt hat doch aus dem Kloster austreten? Geht das und wie macht man das dann am besten? Hat der Austritt irgendwelche Konsequenzen? Also sie wird danach nicht mehr Klosterfrau sein und sie wird das Kloster auch verlassen müssen, das ist schon klar, aber hat es auch noch andere Konsequenzen? Welche?

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» tournesol » Beiträge: 7749 » Talkpoints: 66,19 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Mit so einfach habe ich gemeint, dass eine Nonne dann ohne irgendwas dasteht. Sie hat alles hinter sich gelassen, als sie in das Kloster eingetreten ist. Geld oder andere Dinge besitzt eine Nonne nicht mehr. sie wird nur noch die "weltliche" Kleidung besitzen, die sie hatte, als sie ins Kloster kam. Sie hat keinen Beruf mehr, sie hat kein Geld mehr, keine Bleibe und alles, was sie zu, Klostereintritt aufgegeben hat, ist weg. Deswegen kann eine Nonne nicht so leicht aus einem Kloster wieder raus.

Für eine Nonne ist es auch eine lange Prüfzeit gewesen, ehe sie Nonne wurde und eine Nonne würde schon aus moralischen Gründen Schwierigkeiten haben auszutreten. Sie hat ja lange Zeit gehabt zu prüfewn. Und wenn das Gelübte einmal abgelegt ist, dann wird es schwer werden die Oberin vom Austritt zu überzeugen.

Für mich war und ist ein Kloster schon immer eine Art Sekte gewesen. Man gibt sein letztes Hemd und hat nichts mehr. Wenn man früher Geld hatte, hat man dann nichts mehr und lebt dann bescheiden für das Kloster.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


So ein Austritt ist natürlich einfach in dem Sinn, dass es hier sinniger Weise keinen weltlichen Vertrag mit bestimmten Kündigungsmodalitäten gibt, auf die dann die austrittswillige Nonne (oder auch der Mönch) verklagt werden würde. Der Eintritt in so ein Kloster hat ja letztlich religiöse Gründe und keiner kann dazu verpflichtet werden, dass diese Gründe für einen unumstößlich sind!

Schwieriger ist hingegen lediglich der neue Einstieg ins weltliche Leben, da man keine Chance hatte, seinen Besitz zu behalten. Außer natürlich, man hat alles vorher bei Eltern, Geschwistern, Bekannten oder sonst wie ein wenig was unterstellen (retten) können.

Ansonsten startet man eben wirklich mit nichts in der Hand und muss eben mit ganz elementaren Problemen (wo schlafe ich, wo melde ich mich an, woher beziehe ich wenigstens etwas Geld usw. usf.) auseinander setzen. Wenn man aber bedenkt, dass es wohl typischer Weise einigen Frauen nach einer Trennung im Streit ähnlich geht und diese es auch schaffen, dann kann man davon ausgehen, dass es zwar hart aber nicht unmöglich ist, noch mal bei 0 zu beginnen.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



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