Abschuss von zivilen Luftmaschinen zur Terrorbekämpfung

vom 12.01.2011, 00:38 Uhr

Darf die Bundeswehr zivile Flugzeuge abschießen?

Ja, aber nur, wenn die Terroristen einen Anschlag angekündigt haben
0
Keine Stimmen
Ja, wenn kein Kontakt zur Maschine hergestellt werden kann
0
Keine Stimmen
Ja, aber nur, wenn ein begründeter Verdacht auf einen Anschlag besteht
0
Keine Stimmen
Nein, in keinem Fall
2
100%
 
Abstimmungen insgesamt : 2

In der Schule kamen wir bei Diskussionen über die Menschenwürde etwas vom Thema ab und kamen auf folgende Frage: Darf die Bundeswehr zivile Flugzeuge abschießen, wenn eindeutig bewiesen ist, das mit dem Flugzeug ein Anschlag verübt werden soll? Das Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 15. Februar 2006 sagt nein. Zum Urteil Die hier angegebenen Gründe sind, dass ein Abschuss von Unbeteiligten eine Verletzung der Menschenwürde nach §2 GG der Bundesrepublik darstellt. Die Mehrheit der Deutschen war nach einer Befragung von N24 ebenfalls dagegen (Umfrage vom 03. Januar 2007)

Wir sind auch nach einer halbstündigen Diskussion nicht zu einem Ergebniss, aber zu mehreren Pro/Kontra-Stichpunkten gekommen. Euch würde Ich bitten, einige weitere Argumente präzise und knapp zu nennen.
Pro-Argumente: Schutz von mehr Menschen, als sterben werden; Schutz von Gebäuden und Städten
Kontra-Argumente: Bei einem Abschuss sterben durch Trümmer auch Menschen am Boden; Hohe Kritik durch das Volk; Man kann nie sicher sein, ob wirklich ein Anschlag durchgeführt wird; Verstoß gegen das Grundrecht eines jeden Menschen; Psychische Belastung des Soldaten; Internationale Konflikte wegen des Gesetzes-verstoßes

Das Bundesverfassungsgericht wird wohl noch öfter solche Entscheidungen zu treffen haben. Egal, welche für welche Variante wir uns auch entscheiden, wir können der Gerechtigkeit niemals gerecht werden. Wie steht ihr dazu? Habt Ihr euch schonmal Gedanken gemacht? Ich bin auf eure Antworten gespannt.

» Bischbrunn » Beiträge: 155 » Talkpoints: -0,56 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Für mich keine Frage - so ein Abschuss ist keinesfalls zulässig. Die Argumente wurden ja weitestgehend genannt.

Von all dem ab, die Missbrauchs- und Irrtumgsgefahr ist viel zu hoch, vor allem weil hier dann Entscheidungen unter weitestgehender Unsicherheit in kürzester Zeit getroffen werden müssten. Auch einer Ausweitung auf andere Zusammenhänge wäre dann Tür und Tor geöffnet.

» Meerbuscher » Beiträge: 398 » Talkpoints: -14,49 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Du hast noch ein Argument genannt, dass ich ganz vergessen hatte. Bricht man erstmal ein Gesetz, wird es bei verschiedensten Ausnahmesituationen wieder und wieder gefordert werden.

» Bischbrunn » Beiträge: 155 » Talkpoints: -0,56 » Auszeichnung für 100 Beiträge



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