Kindergeld Rückzahlung

vom 11.12.2010, 13:51 Uhr

Mein Kumpel der D befindet sich zur Zeit in einer Ausbildung und wohnt noch bei seinen Eltern zu Hause. Seine Eltern überweisen ihm das Geld jeden Monat auf sein Konto. Im Ausgleich dafür leistet er zu Hause einen Unkostenbeitrag und beteiligt sich an seinen Ausgaben. D hat bis jetzt immer alle Unterlagen korrekt und fristgerecht bei den entsprechenden Ämtern eingereicht.

D bezog in diesem Jahr also jeden Monat Kindergeld. Jetzt hat D mich gestern angerufen und mir erzählt, das seine Eltern ein Schreiben bekommen hätten. In diesem Schreiben steht, dass ihr Sohn D seit Anfang des Jahres nun aber kein Kindergeld hätte bekommen dürfen. Da D ein gewissen Alter erreicht hat und das Kindergeld nur bis zu einer bestimmten Altersgrenze vorgesehen ist, waren alle Zahlungen in diesem Jahr fälschlicher Weise an ihn raus gegangen.

Jetzt möchte das Amt gerne den kompletten Betrag, der in dem gesamten Jahr angefallen ist wieder zurück haben. Aber wie sieht das rechtlich aus? Ist mein Kumpel tatsächlich verpflichtet das Kindergeld zurück zu zahlen? Schließlich ist es ja nicht seine Schuld, dass die ihm das Geld überwiesen haben und zwar komplette 12 Monate lang. Außerdem befindet sich D noch in einer Ausbildung und kann bestimmt nicht den gesamten Betrag auf einmal aufbringen. Hätte man bei dem Amt nicht schon vorher feststellen müssen, dass der D kein Kindergeld mehr bekommen dürfte? Das wurde ja schließlich ganze 12 Monate lang verschlafen.

» caain » Beiträge: 271 » Talkpoints: 35,48 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Also ich sehe es so, dass es ein Fehler vom Amt ist und dass dein Kumpel unter Umständen sogar Recht bekommen würde, wenn er darauf bestehen würde, das Geld nicht auszuzahlen. Wenn das Amt selber den Betrag überweist, obwohl dein Kumpel nichts mehr bekommen dürfte, dann ist es doch auf das Fehlverhalten des Amtes zurück zu führen.

Außerdem habe ich gedacht, dieses Gesetz wäre noch gar nicht so alt. Alleine schon deshalb, kann das Gesetz gar nicht rückwirkend bis Juni geltend gemacht werden, sondern erst ab dem Zeitpunkt an dem es in Kraft getreten ist. Am Besten dein Kumpel sucht einmal eine kostenlose Rechtsberatung aus.

» nordseekrabbe » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »


Egal, ob Fehler vom Amt. D ist in der Ausbildung und wenn er die Einkommensgrenze nicht überschritten hat, steht ihm das Kindergeld zu. Wenn er allerdings über die Einkommensgrenze gekommen ist, weil sein Ausbildungsgeld sich ab Mitte des Jahres erhöht hat und damit insgesamt zu viel Jahreseinkommen im Jahr 2010 gewesen ist, muss das Amt erst mal einen Fragebogen schicken, wo eingetragen werden kann, welche Werbungskosten D im Jahr 2010 gehabt hat. Damit kann D das Jahreseinkommen niedriger machen. Allerdings braucht D dafür Belege.

Auch wenn dein Kumpel fälschlicherweise das Geld erhalten hat und ein Fehler vom Amt vorliegt und trotz aufgeführter Werbekosten das Einkommen von D höher war als erlaubt, muss D das Kindergeld zurückzahlen. Die Familienkasse nimmt aber auch Ratenzahlung an.

Eine Altergrenze gibt es zwar, aber da müsste D schon über 27 Jahre alt sein. Meist verlangt die Kasse das Geld zurück, wenn die Einkommengrenze zu hoch war. Und da wird D auch nichts machen können außer selber mal ausrechnen. In dem Brief, den die Eltern bekommen haben müsste auch die Einkommensgrenze drin stehen.

Benutzeravatar

» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Diamante hat geschrieben:Eine Altergrenze gibt es zwar, aber da müsste D schon über 27 Jahre alt sein. Meist verlangt die Kasse das Geld zurück, wenn die Einkommengrenze zu hoch war. Und da wird D auch nichts machen können außer selber mal ausrechnen. In dem Brief, den die Eltern bekommen haben müsste auch die Einkommensgrenze drin stehen.


Wieso denn 27? Heutzutage gibt es jawohl ab 25 kein Kindergeld mehr und das ist nicht erst seit gestern so. Darüber hinaus kann nur noch dann Kindergeld bezogen werden, wenn der Bezug zwischendruch durch einen Dienst unterbrochen war, also zum Beispiel durch Wehr- oder Zivildienst und auch dann wird nur die Zeit rangehangen, die der Dienst gedauert hat, im Regelfall also aktuell 9-10 Monate.

Wichtig wäre also jetzt erstmal zu erfahren, ob grundsätzlich überhaupt ein Anspruch auf Kindergeld bestanden hat. Wenn ja wird es wohl jetzt um die Einkommensgrenzen gehen, die nicht überschritten werden dürfen. Werden diese überschritten ist das Kindergeld fürs ganze Jahr zurückzuzahlen und da ist es dann auch egal ob man das jetzt auf einmal überhat oder nicht, sowas interessiert Ämter nur sekundär.

Ob das Amt da jetzt einen Fehler gemacht hat oder nicht, dürfte erstmal egal sein. D hat ja schließlich dann auch nicht darauf geachtet, ob er überhaupt noch Kindergeldberechtigt ist. Somit dürfte es wohl sehr wahrscheinlich sein, dass das Geld zurückgezahlt werden muss, wenn tatsächlich kein Anspruch bestand.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge



Danke für die Antworten!

Inzwischen hat sich mein Kumpel D mit seiner Mutter mal an einen Tisch gesetzt und einen Brief verfasst. So wie man herausgefunden hat, ist er sicherlich kein Einzelfall. Es gibt diverse Fälle bei denen über Monate Kindergeld ausgezahlt wurde, was man jetzt zurück haben möchte. Einige Fälle gehen sogar bis vor das Gericht. Ich bin mal gespannt was aus der Sache wird.

» caain » Beiträge: 271 » Talkpoints: 35,48 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Eigentlich würde deinem Kumpel während der Ausbildung Kindergeld zustehen. Erst wenn er sie abgeschlossen hat und z.B keinen weiteren Schulischen Wertegang einlegt, erst dann bekommt er kein Kindergeld mehr.

Ich glaube wenn ich mich nicht irre, kann man Kindergeld bis zu seinem 24 oder 29 Lebensjahr bekommen, wenn man dazu einige Auflagen erfüllt wie z.B zur Schule gehen oder eine Ausbildung machen.

Benutzeravatar

» alkalie1 » Beiträge: 5526 » Talkpoints: 0,00 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Das ist meiner Meinung nach hier eher ein Fehler, des Amtes, denn es ist ja deren Aufgabe, zu prüfen, wer noch Anspruch hat und wer nicht, also warum sollte dein Kumpel nun das evtl. zuviel gezahlte Kindergeld zurückzahlen? Ich würde deinem Kumpel raten, sich da durch eine Rechtsberatung informieren zu lassen, damit er auch auf der sicheren Seite ist, denn so als Laie kann ich da auch nichts genaues sagen.

Benutzeravatar

» Chrissiger » Beiträge: 1296 » Talkpoints: -2,34 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Chrissiger hat geschrieben:Das ist meiner Meinung nach hier eher ein Fehler, des Amtes, denn es ist ja deren Aufgabe, zu prüfen, wer noch Anspruch hat und wer nicht, also warum sollte dein Kumpel nun das evtl. zuviel gezahlte Kindergeld zurückzahlen?


Ganz einfach, weil ihm das Geld wohl nicht zugestanden hat. Ich lasse es jetzt mal völlig dahin gestellt, ob man sowas melden sollte oder nicht, aber wenn dir das Geld nicht zusteht, worin sollte sich dann ein Anspruch begründen, dieses Geld zu behalten. Im Grunde kann man froh sein, wenn sowas nicht als Sozialbetrug ausgelegt wird, da man ja seitens des Amts auch argumentieren kann, dass der Betroffene bewusst bei Eingang der Gelder versäumt hat, dies beim Amt anzugeben. Wer Gelder bekommt, egal ob von einem Amt oder auch von seinem Arbeitgeber, der hat seine Abrechnungen zu überprüfen und zu schauen ob es da Fehler gibt.

Und in einem Fall, wo die Altersgrenze überschritten wird, ist so eine Überprüfung ja auch für einen Laien nicht schwer. Wie schon oben geschrieben, gibt es Kindergeld nur bis zur Vollendung des 25.Lebensjahres, darüber hinaus nur, wenn der Bezug zwischen drin durch Wehr- oder Ersatzdienst unterbrochen wurde und auch nur für die Dauer dieser Dienste. Das lässt sich also ganz einfach nachprüfen. Es geht ja nicht um irgendwelche komplexen Berechnungsformel, wonach ein Bedarf ermittelt wird.

» Klehmchen » Beiträge: 5487 » Talkpoints: 1.012,67 » Auszeichnung für 5000 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^