Sozialhilfe beziehen, obwohl Eigentum in Polen besteht

vom 29.10.2010, 14:00 Uhr

Habe mich vor kurzer Zeit von meinen Mann getrennt, und muss jetzt ALG 2 für mich und meinen Sohn beantragen. Meine Frage ist jetzt ob das Sozialamt mir irgendwelche Schwierigkeiten machen könnte, weil ich besitze Eigentum in Polen. Mein Vater wohnt aber in dieser Wohnung, er hat kein lebenslanges Wohnrecht beantragt. Könnte mich das Amt dazu auffordern die Wohnung zu verkaufen, weil sonst könnte ich keine Wohnung bezahlt kriegen und kein Geld vom Amt bekommen? Ich bitte um eure Hilfe!

» karo » Beiträge: 2 » Talkpoints: 1,21 »



Ich weiß nicht, was Du Dir vorstellst, welche Hilfe Du erwartest. Wenn Du Dich tatsächlich von Deinem Ehemann getrennt hast, weißt Du doch auch, dass Dein getrennt lebender Ehemann unterhaltspflichtig ist. Auf jeden Fall für Euer Kind und je nach Alter des Kindes auch für Dich. Oder habt Ihr Euch nur pro forma getrennt?

Ferner besitzt Du ein Eigentum in Polen, in dem Dein Vater lebt. Er zahlt also Miete. Dein Einkommen besteht also aus Unterhaltszahlung, Mietzeinnahme und Kindergeld. Zusätzlich möchtest Du noch Hartz 4 bekommen? Entschuldige bitte, aber das ist mir zu hoch. Geh doch wenigstens ein paar Stunden arbeiten pro Woche, dann hast Du zusätzlich noch Geld. Was soll der Staat denn noch alles bezahlen?

» Cid » Beiträge: 20027 » Talkpoints: -1,03 » Auszeichnung für 20000 Beiträge


Rein theoretisch könntest du Leistungen aus dem großen Hartz 4 Topf bekommen können. Allerdings wird mit Sicherheit erst mal geprüft, was du an Einkommen und Vermögen hast. Also wie Cid schon sagte, ob nicht dein Mann unterhaltspflichtig ist.

Zu deinem Eigentum in Polen. Du musst das auf alle Fälle angeben. Pro Lebensjahr steht dir aber ein Vermögen von X Euro als Altersvorsorge zu. Außerdem darfst du auch sonst noch Vermögen haben. Liegt das Eigentum unter den Beträgen, hast du nichts zu befürchten. Liegt es drüber, wird der Betrag angerechnet. Wobei es auch sein kann, dass man eventuell später mal die Leistungen die du eventuell erhalten hast, zurück fordert. Eben weil ja an sich Vermögen da ist. Und eventuelle Einnahmen durch dein Eigentum werden auch angerechnet. Ich gehe zumindest auch mal davon aus, dass dein Vater dir Miete zahlt. Anders sehe die Lage aus, wenn du selbst in deinem Eigentum wohnen würdest.

Am einfachsten wäre es wohl, wenn du mal nach siehst, ob es an deinem Wohnort eine Beratungsstelle für sozial schwache Menschen gibt. Die können meistens Auskunft geben. Ansonsten bleibt dir nur übrig einen Antrag auf Leistungen zu stellen und ab zu warten.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge



Danke fuer Deine Antwort. Mein Vater zahlt mir keine Miete. Zahlt nur die Nebenkosten wie Strom usw. aber nicht an mich, bezahlt einfach die Rechnungen. Er hat mir die Wohnung geschenk, damit ich keine Probleme habe mit meiner Halbschwester von erste Ehe von meinem Vater. Und er lebt in dieser Wohnung bis zum Ende seines Leben.So war das abgemacht.

Deswegen habe ich auch Angst das Amt hier sagt ich muss die Wohnung verkaufen und wo soll dann bitte mein Papa bleiben? Das könnte ich mir selbst auch nicht verzeihen. Das ist alles so schwer. Und ich hoffe das ich auch eine Arbeit irgendwann in DE finden würde. Habe auch Hochschulabschluss in PL, nur hier ist es für mich nicht so einfach eine Arbeit zu finden. Weisst Du nach 5 Jahren Studium möchte ich auch was vernünftiges machen weil umsonst habe ich meinen Abschluss ja auch nicht gemacht. Es ist nich einfach, bin immer noch eine Polin...

» karo » Beiträge: 2 » Talkpoints: 1,21 »



Ich weiß nicht wie die Gesetzeslage in Deutschland ist, aber mein Mann hat auch ein Haus (auch von seinem Vater geschenkt bekommen, damit die Schwestern nichts verlangen können) in Serbien. Als er kurzfristig Arbeitslos wurde, musste er Arbeitslosengeld beantragen. Da wurde nicht einmal gefragt ob er Besitz in seinem eigenen Land hat. Ist aber wahrscheinlich darum so, weil er schon seit 20 Jahren in Österreich lebt. Du hast ja keinen Nutzen von der Wohnung in Polen, du bekommst keine Mieteinnahmen, dein Vater lebt darin. Ich würde mich aber auch vorher erkundigen, wie es den nun wirklich aussieht.

» Redangel » Beiträge: 1289 » Talkpoints: 2,82 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


@ Redangel
In Deutschland besteht ein Unterschied zwischen dem Bezug von Arbeitslosengeld und anderen Sozialleistungen. Arbeitslosengeld wird auf Grund des Einkommens der letzten Monate berechnet und man bekommt dann x Prozent und das auch nur auf eine bestimmte Zeit. Ist die Zeit abgelaufen, kann man Sozialleistungen beantragen oder halt wenn das Arbeitslosengeld zu niedrig ist. Umgangssprachlich unterteilt man hier in Arbeitslosengeld und Hartz 4. Wobei Hartz 4 halt an sich Arbeitslosengeld 2 ist. Und das Arbeitslosengeld was man quasi direkt nach der Kündigung bekommt, nennt sich Arbeitslosengeld 1.

Für den reinen Bezug von Arbeitslosengeld 1 braucht man die Vermögensverhältnisse nicht offenlegen. Angeben muss man aber halt eine finanzielle Abfindung. Im Fall der Fragestellerin geht es aber scheinbar um Arbeitslosengeld 2, beziehungsweise Hartz 4. In dem Fall müssen alle Vermögensverhältnisse offen gelegt werden, wie halt auch Eigentum im Ausland.

Und auch wenn das nun hart klingen mag, ich kann die Probleme der Threaderstellerin nachvollziehen. Nur haben wir hier eh das Problem alle Hilfsbedürftigen irgendwie zu finanzieren. Und da kann ich auch nicht verstehen, warum sie nicht wieder nach Polen geht. Oder halt auch eine Arbeit annimmt, nur um halt Geld zu verdienen. So Leid es mir tut, ein Deutscher Hartz 4 Bezieher, muss seine Erbstücke etc. verkaufen. Egal wie sehr er emotional daran gebunden ist. Und so Leid es mir tut, warum soll der Deutsche Staat quasi die Wohnung eines polnischen Mannes bezahlen? Und genau das würde der Deutsche Staat dann tun.

Wie gesagt, es gibt Vermögensfreigrenzen. Die Sätze sind im Netz über Google zu finden. Alles was drüber liegt, muss erst mal aufgebraucht werden. Man kann es natürlich auch einfach nicht angeben, aber wenn das mal raus kommt, dann darf man nicht nur das erhaltene Geld zurück zahlen, sondern hat auch ein Strafverfahren am Hals. Das sollte man sich also gut überlegen.

Bevor mir jemand meinen Post krumm nimmt. Es ist mir im Grunde egal, woher jemand kommt. Was ich aber zum Beispiel nicht in Ordnung finden würde, auch bei einem Deutschen nicht, wenn er kurz bevor er in Hartz 4 fällt noch schnell ein Haus im Ausland kauft, das Haus nicht angibt und sich quasi sein Leben hier finanzieren lässt und irgendwann halt auswandert und in seinem Haus lebt. Das ist in meinen Augen schlicht und einfach Sozialbetrug.

» LittleSister » Beiträge: 10426 » Talkpoints: -11,85 » Auszeichnung für 10000 Beiträge


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