Offener Vollzug - wie läuft der ab?

vom 25.10.2010, 19:58 Uhr

Ich habe in letzter Zeit schon ein paar Mal von Frau A und Herrn B berichtet. Herr B war selbständig, hat da gröberen Mist gebaut und ist von heute auf morgen von Österreich nach Deutschland gezogen.

Gestern hat sich Frau A bei mir ein wenig ausgesprochen. Herr B hatte gemeinsam mit Herrn C ein Unternehmen. Sie hatten auch viele deutsche Kunden und wie bereits gesagt, ist es da nicht immer rechtens zugegangen. Die Sache hat sich wie vermutet zugespitzt und da Herr B die deutsche Staatsbürgerschaft hat, ist er schnell nach Deutschland, weil in Österreich wäre er sofort in Untersuchungshaft gekommen.

Er ist dann gezielt in eine deutsche Stadt gezogen, wo er vermutet, dass die Gerichtsverhandlungen sein werden. Ihm ist auch wichtig, dass die Verhandlungen in dieser Stadt sein werden, weil es dort auch die Möglichkeit eines offenen Vollzuges gibt.

Ich habe den Begriff natürlich schon öfters gehört, kann mir jedoch nichts Genaueres darunter vorstellen. Wie läuft so eine Haft ab? Frau A hat gemeint, dass er dann eine Arbeit außerhalb der Haftanstalt machen kann und somit auch volles Gehalt beziehen kann. Nach der Arbeit muss er aber eben gleich wieder zurück. Pro Tag muss er dann einen geringen Betrag zahlen.

Ist ein offener Vollzug eigentlich für jeden Straftäter außer Mördern und dergleichen möglich, oder muss man irgendwelche Voraussetzungen erfüllen? Wie sieht es mit Besuchsmöglichkeiten aus? Wie laufen Besuche mit seiner Frau oder seinem Kind ab?

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» tournesol » Beiträge: 7750 » Talkpoints: 66,59 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Also Gerichtsort und Haftanstalt müssen nicht immer im selben Ort liegen. Denn es kann durchaus sein, das die erhoffte Anstalt einfach keine neuen Insassen aufnehmen kann, weil keine Kapazitäten vorhanden sind. Gezielt die Stadt nach der Haftanstalt auszusuchen ist schonmal ein wenig naiv.

Was den offenen Vollzug angeht, so wird man den nicht gleich bekommen, wenn man seine Haftstrafe antritt. Dazu muss man sich halt bewähren. Denn man kann nicht gleich zu Beginn Belohnungen erwarten. Und was anders ist der offene Vollzug nicht. Man wird für sein gutes Verhalten belohnt.

Aber um dann auch in den offenen Vollzug zu kommen, muss man ausserhalb der Haftanstalt eine Arbeitsstelle haben. Damit verlässt man dann morgens die Haftanstalt so, das man pünktlich seine Arbeit beginnen kann und muss halt nach Feierabend wieder in die Haftanstalt zurück. Die Zeiten dazu sind wohl auch recht knapp bemessen, so das man keinem Freizeitvergnügen nachgehen kann während man sich ausserhalb der Haftanstalt bewegt.

Meist wird der offene Vollzug nur den Insassen gewährt, wo man eine hohe Chance der Resozialisierung sieht. Denn wenn man schon vor Ende der Haftstrafe einen Job hat, dann geht es nach der Haftentlassung einfacher sich im normalen Leben wieder einzugliedern.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


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