Immer zugeparkt: Das kann nicht Recht sein!

vom 23.08.2010, 01:44 Uhr

As Nachbar B stellt sich immer auf As Parkplatz weil er zu faul ist sein Auto gleich in die Garage zu stellen. A hat ihn schon mehrmals darauf angesprochen aber das scheint B egal zu sein. A kann ihn auch nicht abschleppen lassen weil das privater Grund ist. Das kann doch nicht Recht sein, dass B sich immer auf As Parkplatz stellt.

Was kann man da tun, gibt es vielleicht eine Absperrung die man für einen privaten Parkplatz verwenden kann, wisst ihr das?

» ImbA » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Was bedeutet hierbei denn "privater Grund" oder "privater Parkplatz"? Wem gehört der Grund bzw. der Parkplatz? Wie ist denn die Aufteilung der Wohnungen generell? ich kann mir das jetzt gerade nicht gut vorstellen, sodass es zur Beantwortung deiner Frage hilfreich wäre, es mal genau zu beschreiben, wem was wirklich "gehört".

» ygil » Beiträge: 2551 » Talkpoints: 37,52 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Wie kommst du darauf, dass A den B nicht abschleppen lassen kann? Gerade wenn es sich um ein Privatgrundstück handelt, ist das As zu bevorzugender Weg. Auch wenn hier der Nachteil besteht, für die Kosten erst einmal selbst aufkommen zu müssen. Diese sind dann später vom Nachbarn B einzuklagen. Wenn A ein Protokoll darüber führt, wie oft B aber falsch parkt und entsprechend auf den Fehler aufmerksam gemacht wurde, dürfte es vor Gericht kein Problem werden, Recht zu bekommen.

Was natürlich auch geht, wäre das Ausstellen lassen einer kostenpflichtigen Unterlassungserklärung durch einen zu beauftragenden Rechtsanwalt. Hier entstehen für A gar keine Kosten und B muss praktisch reagieren. Das ist aber ein sicherer Weg, die gute Nachbarschaft nachhaltig negativ zu belasten.

Zusätzlich könnte A aber auch einfach zu jeder denkbaren Tageszeit bei B klingeln und darum bitten (bzgl. Auffordern), den Parkplatz frei zu machen, weil A ihn selber nutzen möchte. Auch hier besteht die reale Gefahr, die nachbarschaftliche Beziehung kaputt zu machen. Anderseits hat man im persönlichen Gespräch noch mal die Möglichkeit, seine Sicht der Dinge darzulegen.

Was dann auch geht, wäre das Ausstellen einer Rechnung inkl. der Angabe einer Zahlungsfrist für die Parkplatznutzung. Sollte der Rechnung innerhalb der Frist nicht widersprochen werden, kann ein gerichtlicher Mahnbescheid erwirkt werden, und B hätte mit fortlaufender Zeit immer mehr Schwierigkeiten, nachzuweisen, dass die Zahlungsaufforderung nichtig ist. Schließlich hat er die Leistung (Parken auf As Parkplatz) in Anspruch genommen. Aber der Weg ist rechtlich für A wohl der wackligste.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Hallo,
was erst mal wichtig wäre zu wissen, ist der Punkt den auch ygil schon angesprochen hat. Ist es wirklich privater Grund oder wird vermutet das es privater Grund ist. Ein Parkplatz der direkt an ein Haus grenzt muss nicht zwangsweise ein privater Parkplatz. Er kann genausogut öffentlich sein. Somit wäre es Rechtens wenn B dort parkt. Wenn es tatsächlich privater Grund und Boden von A ist, dann steht das Recht natürlich auf Seite von A.
Wenn dies geklärt ist kann man entsprechend reagieren. Als Erstes würd ich, wie es auch schon derpunkt angesprochen hat, den Nachbarn zu einem Gesprach bitten. Vorzugsweise an einem neutralen Ort.

Wenn das Nichts bringen sollte, kann man überlegen ob man zu juristischen Mitteln greifen sollte. Hier gilt aber ebenfalls zu beachten, was das für Folgen haben könnte in Bezug auf die Nachbarschaftsbeziehungen. Zudem sollte man sich aber auch im Vorfeld mal bei einem Anwalt informieren wie die Chancen stehen. Wenn A zum Beispiel nicht Rechtsschutz versichert ist, kann es im Falle einer Niederlage zu immens hohen Kosten kommen.

Eine weitere Möglichkeit wäre zum Beispiel die Installation eines sogenannten Parkbügels. Dieser verperrt den entsprechenden Parkplatz gegen unberechtigtes Parken. Solche Bügel gibt es manuell als auch automatisch.
Hier mal zwei Links, wie diese Teile aussehen. Soll nur als Referenz dienen, nicht als Werbung!
http://www.plus.de/Schellenberg-Parkbuegel-manuell/de_vpd-45623500-GA4KAYCLtykAAAEqAGUyxlsj-_6IKAYCLvakAAAEor1p8NV6e-ct.html
und
http://www.plus.de/Schellenberg-Automatische-Parkplatzsperre-Parkstop/de_vpd-46211500-j3AKAYCLkUAAAAEqt2oyxlsj-_6IKAYCLvakAAAEor1p8NV6e-ct.html

Ich hoffe ich konnte etwas helfen.

Beste Grüße

» Mastermind » Beiträge: 13 » Talkpoints: 6,04 »



Wenn der Parkplatz tatsächlich und nachweisbar von A ist, dann sollte A auch die Polizei rufen, die dann den Wagen abschleppen lassen können. Ich habe mich selber mal bei der Polizei erkundigt, weil ich vor Jahren mal vor einem ähnlichen Problem stand. A darf nicht einfach ein Abschleppunternehmen anrufen und den Wagen von B abschleppen lassen. Dann bleibt A auf den Kosten sitzen. Es muss immer die Polizei machen, damit auch nachgewiesen ist, dass der Wagen zu Recht abgeschleppt wurde.

Wenn der Parkplatz auf dem Grundstück von A ist, kann A natürlich eine Absperrung machen. Ist der Parkplatz aber auf öffentlichem Gebiet, dann darf keine Absperrung erfolgen. Wenn A für den Parkplatz zahlt, aber der Platz nicht auf dem Grundstück von A ist, dann kann A bei der Stadt versuchen zu erwirken, dass ein Schild "Privatparkplatz für Ausweis Nr. xy" hingestellt wird, was für A aber auch kostenpflichtig ist.

A sollte die Polizei rufen, nachweisen, dass A der Parkplatz zusteht und die Polizei kann dann das abschleppen veranlassen. Damit ist A aus dem Schneider und muss auch nicht in Vorkasse treten. B wird dann von der Polizei die Rechnung mit einem Strafzettel wegen falschen Parkens bekommen.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Diamante hat geschrieben:A darf nicht einfach ein Abschleppunternehmen anrufen und den Wagen von B abschleppen lassen.

Also das ist nicht ganz richtig! Wenn B auf dem Privatgelände von A parkt, dann ist das eine zivilrechtliche Angelegenheit und - sofern die Polizei dies schon am Telefon entsprechend einschätzt - es würde kein Polizeibeamter kommen, um irgendwas zu regeln. Da darf natürlich A ein Abschleppunternehmen damit beauftragen, auf seine Kosten allerdings, das Fahrzeug abzuschleppen! Streit gibt es höchstens dann, wenn später klar wird, dass A genau gewusst hat, wo B sich befindet und es zumutbar gewesen wäre, kurz zu klingeln.

Diamante hat geschrieben:A sollte die Polizei rufen, nachweisen, dass A der Parkplatz zusteht

Wie sollte A das machen? Einen Auszug aus dem Grundbuch vorlegen? Und wie kann ein Polizist die Richtigkeit feststellen?

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


derpunkt hat geschrieben:
Diamante hat geschrieben:]A sollte die Polizei rufen, nachweisen, dass A der Parkplatz zusteht

Wie sollte A das machen? Einen Auszug aus dem Grundbuch vorlegen? Und wie kann ein Polizist die Richtigkeit feststellen?


Wenn der Parkplatz auf dem Grundstück von A ist, wird das ja ersichtlich sein. Ist der Parkplatz von der Gemeinde oder der Stadt als Anwohnerparkplatz gemietet, dann gibt es auch einen Nachweis darüber und damit kann man beweisen, ob der Parkplatz wirklich von A genutzt werden darf und ausschließlich von A genutzt werden darf.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



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