Wann Anspruch auf Gewährleistung?
Käufer K kauft bei einem Onlineversandhandel V eine Transportbox. Diese Box geht schon nach einigen Monaten, ohne Zutun von K, kaputt. K schreibt V an und hofft auf Anspruch auf Gewährleistung. Diese wird ihm von V verweigert, da die Box nicht schon von Anfang an mangelhaft war.
Was kann K jetzt tun, hat K nicht noch Anspruch auf Gewährleistung oder gilt diese wirklich nur, wenn das Produkt von Anfang an mangelhaft war? Kann K die Gewährleistung immer innerhalb der zwei Jahren in Anspruch nehmen?
Man hat grundsätzlich eine Gewährleistung von 2 Jahren, nach 6 Monaten tritt jedoch die sogenannte Beweislastumkehr ein.
Das heißt: Geht die Box innerhalb der ersten 6 Monate aufgrund eines versteckten Mangels kaputt (also nicht durch das Verschulden von K) muss der Händler V nachweisen, dass dieser Mangel nicht ab Werk bestand und wenn er dies nicht kann, ist er gewährleistungspflichtig. Dann müsste er die Ware zurücknehmen und je nachdem einen der möglichen Wege zur Nacherfüllung bedienen (Reparatur / Ersatz usw.)
Geht die Box nach 6 Monaten nach dem Kauf kaputt muss K den Beweis (aufgrund der jetzt eintretenden Beweislastumkehr) gegenüber V erbringen, dass dieser Mangel ab Kauf bestand, z. B. durch ein Gutachten. Kann K dies nicht, ist V auch nicht gewährleistungspflichtig.
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