Autohändler: Verkauf nur an Gewerbetreibende oder Export
Neulich haben mein Mann und ich uns mal interessehalber einige Autos angesehen. Wir sind an einem Gebrauchtwagenautohaus gewesen, wo ein großes Schild stand, dass der Verkauf der Autos nur an Gewerbetreibende ist oder zu Exportzwecken. Da es am Sonntag gewesen ist, konnten wir den Händler nicht fragen, was es auf sich hat und warum man als Privatmann dort kein Auto kaufen kann.
Wir sind dann auch bei anderen Gebrauchtwagenhändlern gewesen und ein Autohändler, der auch englische, rechtsgelenkte Fahrzeuge verkaufte, hat das gleiche Schild am Fenster. Da konnten wir uns schon denken, dass es eventuell an den englischen Fahrzeugen liegt. Aber warum verkauft ein kleiner Autohändler nur an Gewerbetreibende oder Export? Welchen Sinn hat das?
Der Sinn hierbei ist ganz klar das Umgehen der Gewährleistungspflicht! Jeder Händler muss ja beim Verkauf eines Fahrzeugs, auch bei Gebrauchtwagen, mittlerweile eine Gewährleistung einräumen. Und gerade bei älteren Autos ist dies (angeblich) nicht mit dem zu erzielenden Gewinn rentabel.
Verkauft ein Händler nun also an einen anderen Händler, dann ist er nicht mehr verpflichtet, die Gewährleistung zu geben und kann den ursprünglichen Preis verlangen. Im anderen Fall müsste er die Preise bei den Fahrzeugen so erhöhen, um einen Puffer aufzubauen, mit dem er evtl. Ansprüche von Kunden bedienen könnte.
Neben dem Trick des Verkaufs an Händler und Gewerbetreibende gibt es auch oft die Masche, dass ein Fahrzeug im Auftrag eines Kunden verkauft wird. Auch hier entgeht der Händler seiner Pflicht der Gewährleistung, indem es vertraglich so gestaltet wird, dass es sich um einen Privatverkauf handelt und der Händler nur als praktisch unbeteiligter Mittler fungiert.
Sollte man als Privatperson an so einen Händler geraten, so sollte man sich gleich klar sein, ob man das Risiko dann eingehen will oder nicht. Eine spätere Reklamation ist eigentlich selten von Erfolg gekrönt. Schließlich sind die Verträge eindeutig (Ausschluss der Gewährleistung - und man kann auch bei einem Privatverkauf nicht so ohne weiteres vom Vertrag zurücktreten) gestaltet.
Ist man bereit das Risiko einzugehen, kann man dann übrigens auch als Privatperson dem Händler gegenüber treten und einen Wagen kaufen. Hier unterschreibt man eben den Vertrag als Gewerbetreibender und der einzige Nachteil ist eben, dass alle Ansprüche weg sind. Den Autoverkäufer selbst interessiert es nicht, ob der Käufer nun Privat oder wirklich ein Gewerbetreibender ist. Der wollte lediglich das Fahrzeug verkaufen und sich selbst bzgl. aller möglichen Ansprüche absichern. Was ihm dann ja auch gelungen ist!
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