Feldwege befahren generell verboten?

vom 21.05.2010, 21:28 Uhr

Ich hatte heute auf der Arbeit ein Gespräch mit einer Kundin, wo ich beiläufig erwähnt habe, dass ich über einen geteerten Feldweg zur Zeit fahre, da bei mir auf dem Weg zur Arbeit ein Straßenabschnitt komplett gesperrt ist und die Umleitung über verschiedene Dörfer mehrere Kilometer beträgt. Die Kundin kannte diesen Weg und meinte, dass ich da vorsichtig fahren solle oder besser überhaupt nicht, da dort die Polizei gerade oft kontrolliert und man dort zur Kasse gebeten wird, wenn man diesen Schleichweg und nicht die Umleitung über die anderen tausend Dörfer wählt.

Der Weg selber ist geteert, wie ich gerade schon geschrieben habe. Es steht nur ein Schild am Anfang des Weges, worauf die Durchfahrt für Fahrzeuge über 6 Tonnen verboten ist. Da mein Corsa dieses Gewicht wohl kaum auf die Waage bringt, bin ich davon ausgegangen, dass es nicht verboten ist, diesen Feldweg zu benutzen. Natürlich heize ich nicht wie ein Verrückter darüber, sondern in einer angemessenen Geschwindigkeit.

Jetzt würde mich interessieren, wie ihr darüber denkt. Sind diese Art von Feldwegen generell für die Öffentlichkeit verboten, auch wenn keine Schilder ausdrücklich die Durchfahrt verbieten oder hatte die Kundin unrecht. Wie würdet ihr euch in dieser Situation verhalten? Würdet ihr weiter den Feldweg benutzen oder wäre euch das Risiko zu groß, dass ihr dort einmal auf die Polizei treffen könntet. Wie gesagt, es wäre eine erheblich längere Strecke, wenn man die Umleitung benutzen würde.

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» Nettie » Beiträge: 7637 » Talkpoints: -2,59 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Hallo,

also wenn am Anfang des Feldweges wirklich kein Schild zu sehen sein sollte, dann wüsste ich nicht warum es verboten sein soll diesen auch zu benutzen. Lediglich wenn ein Schild dort stehen würde, das die Einfahrt verbietet oder lediglich landwirtschaftlichen Fahrzeugen die Durchfahrt gewährt, dann würde ich sagen, dass es dir natürlich nicht gestattet ist den Weg zu benutzen.

Jedoch wundert es mich, dass es zwar ein Feldweg ist, dieser aber in deinem Fall scheinbar nicht beschildert ist.Generell steht zu Beginn eines Feldweges immer ein Schild, das klar besagt, ob und welche Fahrzeuge weiter fahren dürfen. Aber wenn in deinem Fall wirklich nur Fahrzeuge über sechs Tonnen nicht passieren dürfen, würde ich keinen Grund sehen, weswegen du nicht durchfahren darfst.

Ob man einen Feldweg fahren soll und gegebenenfalls eine Strafe riskiert ist wohl jedem selbst überlassen. Einerseits verstehe ich, wenn jemand diese Abkürzung benutzt, da man dadurch meistens wirklich einige Kilometer an unnötigem Weg spart. Andererseits ist dies nun einmal ein Weg, der in der Regel nur für landwirtschaftliche Fahrzeuge gedacht ist und eben für den normalen Verkehr nicht erlaubt ist. Deswegen muss jeder selbst abwägen, ob das Risiko einer Strafe in einem angemessen Verhältnis zu den ersparten Kilometern und der gewonnen Zeit steht.

» BrilleWilli » Beiträge: 1779 » Talkpoints: 2,32 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Das Problem kommt mir auch sehr bekannt vor: vor Jahren wurde auch mal ein längerer Abschnitt einer Bundesstraße saniert, die ein Teil meines kürzesten Weges zur Arbeit bildete, der mit 4 Kilometern einfach Strecke ohnehin nicht kurz war. Statt nun die ewig lange Umleitung zu nutzen, bin ich - wie zig andere Kraftfahrer auch - auf einen Schleichweg gefahren, der den Weg nur um ein paar Hundert Meter und wenige Minuten verlängerte, im Gegensatz zur offiziellen Umleitung. Dieser Schleichweg war auch nur für Fahrzeuge unter 6 Tonnen Gesamtgewicht zugelassen und deswegen hatte ich auch kein schlechtes Gewissen, diesen Weg zu nutzen.

Was mich in meiner Meinung bestätigt hat: an der Strecke standen auch öfter mal Polizeikontrollen, die aber die Pkws in der Regel passieren ließen, es sei denn, die wiesen erkennbar Mängel auf. Aus dem Verkehr gezogen wurden nur die Kfz, für die die Straße nicht zugelassen war. Auch auf meinem derzeitigen Weg zur Arbeit nutze ich eine Straße, die nicht Land- oder Kreisstraße ist. Auch dort steht ab und an mal Polizei oder Leute, die den Verkehr zählen. Angehalten wurde ich noch nie, auch eine Strafe gab es noch nie.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Die Frage erübrigt sich, wenn man Verkehrsschilder kennt und sie lesen kann. Steht dort, dass man nur über 6 Tonnen die Straße oder den Weg nicht passieren darf, dann ist es auch so. Anders würde es aussehen, wenn dort ein Durchfahrtverbotenschild steht mit dem Hinweis, dass nur landwirtschaftliche Fahrzeuge den Weg passieren dürfen.

Du kannst also beruhigt weiter dort fahren. Sogar, wenn die Umleitung nicht mehr besteht. Solange das Verkehrschild ncihts anderes sagt, ist der Weg frei für ein PKW unter dem zugelassenen Gesamtgewicht.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Mit der Einschränkung für Fahrzeuge, die eben über sechs Tonnen wiegen, ist ja die Frage beantwortet. Es wird kaum einer beanstanden können, wenn Du mit Deinem Corsa den Weg nutzt, weil Du vermutlich deutlich unter einer Tonne Gewicht auf die Wage bringen dürftest (also das besetzte und beladene Fahrzeug ;)).

Schwieriger wäre es, wenn Verkehrszeichen weitere Einschränkungen anzeigen und den Weg tatsächlich nur für Anlieger oder landwirtschaftliche Fahrzeuge frei geben - inkl. der Gewichtsbeschränkung. Dann wäre klar, dass Du hier einen Verstoß begehen würdest. Aber so würde ich den Weg weiter nutzen.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


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