Pfand nicht einlösen: Ist das Diebstahl?

vom 13.05.2010, 16:28 Uhr

Wir haben jetzt darüber diskutiert, ob man, wenn man einen Pfand nicht einlöst und den Gegenstand behält, dieses dann Diebstahl wäre. Es ging dabei um Biergläser, wie die halben und ganzen Liter-Gläser, die es in München gibt. So musste ich für ein Bierglas im Englischen Garten einen Euro Pfand dafür zahlen und bekam eine Pfandmarke, um nachher das Glas wieder zurückgeben zu können, um den Euro wieder zurück zu erhalten.

Nun die Frage, wenn man jetzt das Glas mitnehmen würde und somit auf den Pfand, nämlich den Euro verzichten würde, wäre das dann Diebstahl? Ich denke, das Glas wäre sicher mehr wert, wie der Euro, also würde es einen Verlust für den Biergartenbetreiber darstellen. Etwas anderes wäre es, wenn man so viel Pfand bezahlen würde, das der Gegenstand selbst, viel weniger wert wäre, dann würde der Biergartenbesitzer ja ein Plus machen, wenn man den Pfand nicht einlöst.

Wie seht ihr die ganze Angelegenheit anhand dieses Bierglases für einen Euro Pfand? Ist das Mitnehmen des Glases nun ein Diebstahl oder nicht, ganz abgesehen von der moralischen Seite. In unserer Gruppe wurde eifrig darüber diskutiert und sehr unterschiedlich darüber gedacht.

» urilemmi » Beiträge: 2263 » Talkpoints: 7,31 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



Auch wenn es sich in deinem Fall um Biergartengläser handelt, wird es nichts anderes sein, als wenn man am Weihnachtsmarkt die Gläser mitnimmt und da haben wir schon einen Thread drüber Weihnachtsmärkte und Glühwein trinken - Tassen mitnehmen? der für dein Anliegen interessant sein dürfte.

Ich denke, dass die Gastwirte damit schon kalkulieren, dass Gläser mitgenommen werden. Ausserdem gehen ja auch mal welche kaputt, so dass sie auch so abgeschrieben werden müssen. Draufzahlen werden die Gastwirte da nicht.

Benutzeravatar

» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Das Pfandsystem kenne ich persönlich nur von Weihnachtsmärkten in Wien. Ich kann dir also nicht genau sagen, wie es mit dem Pfand bei Biergläsern aussieht.

Auf den Weihnachtsmärkten wird bei uns jedenfalls sogar gesagt und teilweise angeschrieben, dass man sich entweder den Pfand zurückholt oder eben die Tasse behält. Ich denke demnach, dass es sich mit den Biergläsern nicht anders verhalten wird! Auch stimme ich Diamante zu: Selbst, wenn es nicht geplant ist, dass die Menschen ihre Biergläser behalten dürfen, wird es in jedem Fall mit eingerechnet sein.

Benutzeravatar

» Nipfi » Beiträge: 3076 » Talkpoints: 8,28 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Ich denke es ist eher die Ausnahme, dass das Glas mehr Wert ist als das Pfand. Bei uns ist es in den Diskotheken so, dass man auch einen Euro Pfand bezahlt, das Glas aber weitaus weniger wert ist, es soll damit nur verhindert werden, dass die Gläser kaputt gemacht werden oder dass sie den Leuten im Weg herumstehen. Wer dann die Gläser klaut ist im Prinzip dumm.

Diamante hat schon richtig gesagt, dass da ja kalkuliert wird, wieviele Gläser mitgenommen werden und ob sich das lohnt. Ich persönlich finde, wenn einem das Glas gefällt sollte man es sich auch mitnehmen, ich sehe es nicht als Diebstahl an, auch wenn es moralisch vielleicht nicht ganz in Ordnung ist.

In Wacken auf dem Open Air gibt es immer Plastik Humpen mit einem Liter Füllmenge, die Organisatoren kalkulieren (völlig richtig), dass einige Besucher sich den Humpen als Andenken mitnehmen werden (ich übrigens auch) und haben die Humpen mit einem Pfand von 2,50 Euro belegt. Da stellt sich dann auch wieder die Frage ob es moralisch in Ordnung ist so viel Pfand zu verlangen, denn das sind sie auf keinen Fall wert.

» Rated » Beiträge: 29 » Talkpoints: 12,93 »



Es ist schon einige Zeit her, aber es gab mal einen Fall, wo ein Künstler wegen Diebstahls von Einkaufswagen verurteilt wurde, obwohl er Pfand dafür bezahlt hatte. Natürlich ist ein Einkaufswagen wesentlich mehr wert als ein Glas und natürlich erwarten Veranstalter, dass Tassen und Gläser mitgenommen werden, vor allem wenn sie speziell bedruckt sind und kalkulieren auch entsprechend.

Aber im Prinzip ist der Tatbestand schon der gleiche und Tatsache ist, dass man, wenn man Pfand bezahlt, den Gegenstand damit nicht erwirbt und deshalb bewegt man sich wahrscheinlich schon in einer Art Grauzone, wenn man ein Glas einfach mitnimmt. Wenn man mit dem hinterlegen eines Pfands einen Kaufvertrag eingehen würde, würde das ja auch solche Sachen wie Gewährleistungsfristen nach sich ziehen und würde damit ziemlich kompliziert für den Wirt werden.

Übrigens vermute ich bei Biergläsern, dass sie von der Brauerei geliefert werden und dass man da als Wirt auf jeden Fall einen ordentlichen Rabatt bekommen wird, wenn man die Gläser nicht ganz umsonst bekommt. Denn normalerweise ist der Markenname auf die Gläser gedruckt und somit ist das ja Werbung für die Brauerei

Benutzeravatar

» Cloudy24 » Beiträge: 27476 » Talkpoints: 0,60 » Auszeichnung für 27000 Beiträge


Cloudy24 hat geschrieben:Übrigens vermute ich bei Biergläsern, dass sie von der Brauerei geliefert werden und dass man da als Wirt auf jeden Fall einen ordentlichen Rabatt bekommen wird, wenn man die Gläser nicht ganz umsonst bekommt. Denn normalerweise ist der Markenname auf die Gläser gedruckt und somit ist das ja Werbung für die Brauerei

Genauso ist es. Das Pfand ist eher ein Anreiz seinen Gläser, respektive den Einkaufswagen, zurück zu bringen, als das es darum gehen würde den Diebstahl von Gläsern zu verhindern. Kollegen mit einem Bierabnahmevertrag bekommen die Gläser im Normalfall kostenlos von der Brauerei gestellt, selbst in meinem Fall muss ich für mein Restaurant keine 6€ für einen Karton Bierflöten einkalkulieren.

Benutzeravatar

» Julix » Beiträge: 2566 » Talkpoints: -1,81 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


Ich als Laienjurist würde mal sagen, dass es sich dabei nicht um Diebstahl handeln würde. Schließlich zahlt man das Pfand ja als eine Art Wertausgleich für das Glas, den Becher, die Tasse oder was auch immer. Wenn ich den Sinn von dem dort geforderten Pfand richtig verstehe, geht es doch letztlich nur darum.

» Saoirse » Beiträge: 16 » Talkpoints: 11,02 »



Wenn ich mich nicht sehr täusche, dann sind im BGB auch einige Paragraphen dem Pfandrecht gewidmet. Da könnte man bei Interesse sicher auch konkret nachlesen, wie die im Eingangsbeitrag geschilderte Situation rechtlich zu bewerten ist.

Im konkreten Fall, aber denke ich, dass da kein Gastwirt oder anderer Bewirter etwas juristisches unternehmen wird - bei dem Streitwert müsste er erst mal jemanden finden, der da einen Fall draus macht. Außerdem sind die Werte für den Pfand bei Gläsern und Bechern meist auch so kalkuliert, dass der Herausgebende des Gegenstandes mit dem hinterlegten Pfand den Gegenstand auch relativ problemlos ersetzen kann und dass derjenige, der einen Pfand hinterlegen muss, eben auch überlegt, ob ihm der hinterlegte Pfand so viel wert ist, wie eben der Gegenstand.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge


Natürlich ist das Diebstahl, wenn man den Gegenstand einfach klaut. Vereinbart wurde ja, dass der Gegenstand für einen gewissen Betag als Pfand verliehen wurde. Deswegen darf man den Gegenstand dann natürlich nicht einfach klauen, nur weil man meint, man hätte ihn mit dem 1 € erworben.

Dieser Pfand ist jetzt auch natürlich nicht der Wert des Gegenstandes, da man für einen Einkaufswagen im Supermarkt ja auch nur 1 € bzw. im Falle eines Plastik-Chips gar nichts bezahlt. Deswegen ist diese Argumentation, dass man das doch bezahlt hätte, echt hirnrissig.

Und ob der 1 € ein Verlust oder Gewinn für den Biergartenbetreiber ist, kannst du doch vorher gar nicht wissen. Nicht jeder Biergartenbetreiber stellt seinen Gästen die letzten Gläser, die es irgendwo gratis gab hin. Und genauso wird es manche Biergartenbesitzer geben, die lieber ihr Eigentum zurückhaben wollen als den armseligen €.

Benutzeravatar

» pepsi-light » Beiträge: 6018 » Talkpoints: 2,14 » Auszeichnung für 6000 Beiträge


Also hierbei spalten sich die Meinungen denke ich und es kommt auch immer auf den einzelnen Fall an, es gibt hier nämlich verschiedene Fälle
Generell würde ich denken dass es sich hierbei nicht um Diebstahl handelt außer es ist ausdrücklich angeschrieben dass das Mitnehmen der Tassen/Gläser ausdrücklich verboten ist, dann handelt es sich sicher um einen Diebstahl, aber normalerweise hat man ja sonst dafür bezahlt wenn man sich den Pfand nicht wieder abholt, daher hätte ich keine großen Bedenken dabei. In den Bierzelten ist es jedoch meistens angeschrieben dass das Mitnehmen der Masskrüge ausdrücklich verboten ist und auch zu einer Anzeige führt, auch hier ist der Fall eindeutig.
Bei uns gibt es immer einen Weihnachtsmarkt da kann man den Punsch, Glühwein und dergleichen nur mit der Tasse kaufen, anders bekommt man gar keinen. Also wenn man 10 Punsch kauft hat man auch 10 Tassen die man nicht wieder zurückgeben kann, wenn man sich nachschenken lassen möchte bekommt man einfach eine neue Tasse. Die kaufen die Tassen in so riesigen Mengen dass sie keinen Verlust machen und genauso wird es auch bei den Gastwirten sein.
Aber zu deinen Bedenken, dass das Glas mehr wert ist als der Pfand kann ich nicht ganz zustimmen, denn die Gastronomiebetriebe kaufen die Gläser ja nicht in einer 4er-Packung so wie du sie aus dem Handel kennst, der kauft Gläser in größeren Mengen und bekommt sie dafür auch wesentlich günstiger und das wahrscheinlich auch noch ohne der Steuer, also können die Gläser nicht sehr teuer sein und sind mit dem Pfand leicht abgedeckt. Sie sichern sich mit dem Pfand einfach nur damit ab das sie nicht generell mitgenommen werden, denn sonst würde ja bald alles mitgenommen werden. Auch bei den diversen Festen zerbrechen eine Menge Gläser und damit der Verlust nicht die Veranstalter trifft behalten sie sich dafür einfach den Pfand.

» Crazymausal » Beiträge: 241 » Talkpoints: 1,02 » Auszeichnung für 100 Beiträge


Ähnliche Themen

Weitere interessante Themen

^