Erst Sozialstunden, dann Job?

vom 10.05.2010, 17:09 Uhr

Arbeitssuchender A muss demnächst eine Operation über sich ergehen lassen. Nach der entsprechenden Wundheilung und Rehamassnahme sollte er zu 100% wieder arbeitsfähig sein. Allerdings muss A auch noch 300 Sozialstunden ableisten, die aus einem rechtskräftigen Urteil gegen ihn stammen. Nun meint A, das er erst diese Sozialstunden ableisten will, bevor er sich um einen neuen Job bemühen mag. Während dieser Zeit würde sein ALG I auslaufen und er müsste Hartz IV beziehen.

Mir stellt sich nun die Frage, ob die Sozialstunden wirklich vorrang haben oder ein versicherungspflichtiger Job als erstes gesucht werden müsste. Die Sozialstunden könnten doch auch in seiner Freizeit abgeleistet werden, auch wenn es dann wesentlich länger dauert. Um was sollte sich A nach seiner Genesung vorrangig kümmern und gibt es dazu auch gesetzliche Grundlagen, was dabei Vorrang hat?

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Wie und wann bzw. in welchem Zeitraum A die Sozialstunden abzuarbeiten hat, hat ja der Richter bestimmt. Und ob dies auch in der Freizeit (neben einem regulären Job) möglich ist, muss mit der Stelle besprochen werden, für die er dafür arbeitet. Aber ich denke nicht, dass ihm irgendjemand Steine in den Weg legen würde, der in ein geregeltes Leben führen würde! Schließlich ist immer die Eingliederung in die Gesellschaft das Ziel.

Es wird kein Gesetzt geben, welches ihn dazu zwingen kann, sich einen Job zu suchen. Vor allem dann nicht, wenn er noch ALG I Bezieher ist. Denn dies ist ja auch noch eine Versicherungsleistung.

Allerdings frage ich mich, wie hier A eine Unterscheidung bzgl. der Jobbemühungen treffen will. Denn die noch ausstehenden 300 Stunden sind max. zwei Monate, wenn er wirklich wenig pro Tag ableistet. Wenn man sich nun überlegt, wie schnell sich die Jobsuche gestaltet, dann spricht wirklich nichts dagegen, dies zeitgleich/parallel zu machen. Ich halte es jedenfalls für unwahrscheinlich, dass er sofort aus eine Vielzahl von Angeboten wird auswählen können.

Schon aus eigenem Interesse sollte er also wirklich nicht abwartend nichts tun, solange er der Strafmaßnahme nach kommt. Denn das vergrößert die Gefahr, dass er in der anschließenden Zeit (in welcher er auch finanzielle Einbußen erleidet (ALG II)) gefrustet genug sein wird, dass sich der Mist, welcher ihm die 300 Stunden eingebracht hat, wiederholt.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


derpunkt hat geschrieben:Es wird kein Gesetzt geben, welches ihn dazu zwingen kann, sich einen Job zu suchen. Vor allem dann nicht, wenn er noch ALG I Bezieher ist. Denn dies ist ja auch noch eine Versicherungsleistung.

Natürlich bist du per Gesetz gezwungen dir schnellstmöglich wieder einen versicherungspflichtigen Job zu suchen. Nicht umsonst kann man bei den sozialen Leistungen Abzüge bzw. sogar komplett Sperrungen bekommen. Denn es gibt ja auch eine Nachweispflicht über die eigenen Bemühungen.

Nur wollte ich eben wissen, ob es eine gesetzliche Grundlage gibt, ob eines von beiden vorrangig bedient werden sollte. Das die Einrichtungen, wo man eine solche Strafe dann abarbeitet sogar begeistert wären, wenn man nur an den Wochenenden und dann eben über einen langen Zeitraum zur Verfügung steht, ist mir schon klar.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Punktedieb hat geschrieben:Natürlich bist du per Gesetz gezwungen dir schnellstmöglich wieder einen versicherungspflichten Job zu suchen.

Hier glaube ich, verwechselst Du Leistungen nach dem ALG I und ALG II. Man kann das Arbeitslosengeld I nicht kürzen, nur weil einer sich weigert, eine neue Arbeit zu suchen. Das würde übrigens auch von keinem "Fallmanager" kontrolliert werden. Einzig eine Sperre kann ausgesprochen werden, wenn der Jobverlust mutwillig herbeigeführt wurde.

Punktedieb hat geschrieben:Nur wollte ich eben wissen, ob es eine gesetzliche Grundlage gibt, ob eines von beiden vorrangig bedient werden sollte.

Vorneweg: ich weiß nicht, ob es eine Grundlage in der Richtung gibt. Aber ich würde mich sehr wundern, wenn doch. Denn die Ziele "Aufnahme einer regulären Arbeit" und "ableisten von Sozialstunden" widersprechen sich ja nicht. Weshalb sollte der Gesetzgeber hier eine Rangfolge festlegen? Und wenn es eine Pflicht gibt, als ALG II Empfänger sich um eine Stelle zu bemühen, dann kann diese nicht durch die Sozialstunden aufgehoben sein.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



@Punktedieb
Eine Sperrzeit (also eine versteckten Arbeitspflicht) kann bei einem Bezug von ALG I eigentlich nur dann eintreten, wenn eine dann von der Arbeitsagentur angebotene, versicherungspflichtige Arbeitsstelle abgelehnt wird. Zusätzlich müssen aber die Zumutbarkeitsregeln erfüllt sein, was in der Praxis nicht vorkommt. Daher kann man als Arbeitsloser auch angebotene Jobs ablehnen!

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Dann lies mal bei diesem Link nach. Das gilt also auch für Arbeitslosengeld I, das man sich entsprechend selbst bemühen und das unter Umständen auch nachweisen muss.

Demzufolge geht ja A das Risiko ein, das ihm die Leistungen mindestens gekürzt werden, wenn er vorrangig die Sozialstunden bedienen will. Ausserdem ist der Zeitraum bis zum Arbeitslosengeld II nicht mehr lang und damit wird es auch immer schwerer wieder einzusteigen.

Ausserdem ist das Urteil über diese Sozialstunden schon aus dem letztem Jahr und es wurde sich bisher nicht bemüht diese abzuleisten. Die gesundheitlichen Vorraussetzungen dazu sind aber vorhanden, da ihn die geplante Operation nur für einen überschaubaren Zeitraum die volle Arbeitsfähigkeit nimmt.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


Mir ist es nicht bekannt, dass Sozialstunden Vor- oder Nachrang hätten gegenüber einer versicherungspflichtigen Beschäftigung. Wenn man mit sich selbst vereinbaren kann, dass das Geld dann entsprechend viel weniger wird oder man gar nichts mehr bekommt. So würde ich dann sagen entsteht aus der Not heraus eventuell der Vorrang einer Arbeitsaufnahme, um sich überhaupt Wohnung und Essen leisten zu können. Wenn man aber sicher Hartz IV empfängt, weiß ich nicht, warum er das unbedingt anders herum machen sollte.

Er hat ja seinen Zeitraum, in dem er die Sozialstunden ableisten muss, natürlich könnte er versuchen den Zeitraum verlängert zu bekommen, aber wenn er das Ganze dann schleifen lässt, kommt er ja vermutlich weder zum einen noch zum anderen. Aber um da sicher zu gehen, sollte er sich einfach mal mit jemanden vom Gericht und der Agentur für Arbeit in Verbindung setzen.

Ich hatte letztens im Bekanntenkreis einen Fall von Sozialstunden und hier wurde der Person auch extra Zeit für Ihre Sozialstunden gegeben, allerdings war dieser Zeitraum zur Ableistung der Stunden nun auch nicht so besonders lang, dass Sie das einfach erst einmal ignorieren hätte können.

» ygil » Beiträge: 2551 » Talkpoints: 37,52 » Auszeichnung für 2000 Beiträge



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