Wann wird kein Kindergeld und Unterhalt mehr gezahlt?
Eine Freundin fragte mich gestern, wie es sich verhalten würde, wenn sie nun ein Jahr lang "ausbildungssuchend" sei. Sie braucht zwei Wartesemester für ihren Wunschstudiengang und möchte in der Zeit weder eine Ausbildung anfangen, noch ein FSJ oder dergleichen machen. Lieber will sie in dem einen Jahr Arbeiten gehen. Soweit mir bekannt, darf man das bis 8000€ brutto jährlich auch, was 666€ im Monat wären.
Damit will sie sich quasi ein Polster erarbeiten, für die Studiengebühren und Bücher, die sie alle selbst finanzieren muss. Von einer anderen Freundin weiß ich, dass sie ein Jahr zwischen Abi und Studium nichts gemacht hat und weiterhin U + KG bekommen hat. Wieder eine andere war ein Jahr im Ausland und beide Zahlungen wurden eingestellt.
Besagte Freundin hat noch keine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Studium. Sie hat nach dem Abitur 2 Jahre studiert und abgebrochen und will nächstes Jahr dann was anderes machen.
Soweit ich weiß, bekommt man zumindest den Unterhalt so lange, bis man auf den Arbeitsmarkt losgelassen werden könnte, das heißt in der Regel bis zum Ende einer Ausbildung oder bis zum Ende eines Studiums. Also halt so lange, bis man wirklich selbst Geld verdienen kann.
Und Kindergeld gibt es, wenn ich das richtig gelesen habe, bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Eigentlich! Sollte derjenige, der den Unterhalt bezahlt, vorher irgendwie per Gerichtsbeschluss was anderes erwirkt haben (bis zum 18. Lebensjahr o.ä.), dann gilt das, was dort vereinbart wurde.
Soweit mir bekannt sind Unterhalt und Kindergeld aber gekoppelt. Gibt es kein KG, gibt es auch keinen Unterhalt mehr.
Wenn man nun aber zB. nicht gewillt ist, eine Ausbildung zu machen oder arbeiten zu gehen, bekommt man dann auch bis zum 25. LJ Kindergeld und Unterhalt? Dafür müsste es doch dann eine Sonderregelung geben? Im Falle der Freundin ist es ja nur zur Überbrückung...
Also in meinem Fall waren Unterhalt und Kindergeld nicht gekoppelt. D.h. ich habe bis zu meinem 18. Geburtstag Unterhalt bekommen, dann nicht mehr, aber bis zum Ende meiner Ausbildung habe ich weiter Kindergeld bekommen.
Solche Sachen sind eh meistens irgendwie eine "Ermessensfrage" und werden individuell berechnet und so. Am besten deine Freundin geht damit zu jemandem, der da wirklich was zu sagen hat und ihr da eine verbindliche Antwort geben kann.
Kindergeld bekommt man regulär bis zum 25. Lebensjahr wenn man noch in der Ausbildung ist und dabei ein Einkommen von 8004 EUR jährlich nicht überschreitet.
Nach dem Abitur / Realschulabschluss oder ähnlichem erhält man noch vier volle Monate lang weiter Kindergeld, auch wenn man keine weitere Ausbildung aufnimmt oder anfängt zu arbeiten. Die Zahlung wird dann danach eingestellt, wenn man keine Ausbildung beginnt.
Eine Möglichkeit weiterhin Kindergeld zu bekommen ist sich beim Arbeitsamt als ausbildungsplatzsuchend bzw. arbeitssuchend zu melden. Das Kindergeld wird dann weiterhin gezahlt. Sollte man keinen Ausbildungsplatz bzw. keine Arbeit finden, werden die Zahlungen nach dem 21. vollendeten Lebensjahr eingestellt. Das heißt, wenn man keine Ausbildung macht, erhält man spätestens mit 22 kein Kindergeld mehr.
Ich kann mir nicht vorstellen, dass man in der Zeit des Nichtstuns wirklich noch einen Anspruch auf Unterhalt hat. Gerade wenn die Zeit sowieso zum Arbeiten genutzt wird, stellt sich die Frage, warum die Eltern (oder ein Elternteil) dann noch das Leben finanzieren müssen.
Um den Anspruch nicht zu verwirken ist nämlich zwingend vorausgesetzt, dass das anspruchberechtigte Kind auch daran mitwirkt, eine Erstausbildung zeitnah abzuschließen. Und wenn man nun ein ganzes Jahr nicht darauf hin arbeitet, dann ist wenigstens für diese Zeit der Unterhalt weg!
Ich bin mir übrigens noch nicht mal sicher, ob das Kindergeld weiter gewährt werden würde. Dazu sollte die Familienkasse nähere Angaben machen können. Nur ein fehlendes hohes Einkommen wird nicht ausreichen, um die Berechtigung auf das Kindergeld zu haben.
Bevor aber hier immer mit Rechten und Pflichten gearbeitet wird, stellt sich immer die Frage, ob so was nicht auch gütlich geregelt werden kann. Einfach, indem man offen über die Pläne spricht und bereit ist, dem Unterhaltszahler entgegen zu kommen. Eine einvernehmliche Lösung ist immer besser, als sein Recht durchzuprügeln. Denn wenn die Gegenseite auch plötzlich auf die eigenen Rechte pochen würde, würde die Ausbildung auch anders ausgestaltet werden müssen. Und hier geht es wohl immerhin um die eigenen Eltern bzw. aus deren Sicht um das eigene Kind.
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