Rückgaberecht - 14 Tage oder 1 Monat?

vom 24.03.2010, 09:45 Uhr

A möchte sich gern einen gewerblichen Shop einrichten. Dieser ist einer unter vielen auf einer gut frequentierten Seite. Die AGB und das Widerrufsrecht können bei jedem Artikel eingesehen werden bevor man bestellt.

Muss A nun 14 Tage oder ein Monat ab Erhalt der Ware als Rückgaberecht einräumen?

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge



Ich persönlich kenne es nur mit 14 Tage Rückgaberecht ab Erhalt der Ware. Das ist in allen OnlineShops so, die ich kenne und innerhalb dieser Frist kann man die Ware einfach zurückschicken. Ich habe noch nie gesehen, dass man einen ganzen Monat Rückgaberecht hat.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


Ich kenne es auch nur so, dass man bei Onlineshops innerhalb von 14 Tagen die gekauften Artikel wieder zurückschicken kann ohne Nennung von Gründen.

Ebenso ist es auch in den meisten Geschäften vor Ort. Da gilt auch meistens die 14 Tage Frist. Allerdings gibt es auch Ausnahmen, wie ich erfahren habe. Da ich vor Weihnachten etwas bei C&A gekauft habe, das nicht für mich selber bestimmt war, habe mich erkundigt, wie lange ich es bei Nichtgefallen umtauschen könnte. Und da bekam ich 3 Wochen zur Antwort.

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» Nettie » Beiträge: 7637 » Talkpoints: -2,59 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Das Gesetz sieht hier eigentlich eine Frist von zwei Wochen vor. Sollte A aber seine Kunden über diese Frist bzgl. des Widerrufsrechts erst nach dem Vertragsabschluß informieren, so beträgt dir Frist dann vier Wochen.

Wichtig wäre daher nicht die Möglichkeit zu geben, sich als Nutzer des Shops über das Widerrufsrecht zu informieren, sondern dass der Verbraucher aktiv informiert wird - und noch vor Abschluss eines Vertrages darüber aufgeklärt wird, dass er das Recht hat, bis zu zwei Wochen nach Erhalt der Ware den Vertrag zu widerrufen.

Wie das dann konkret gehandhabt wird (z.B. bei schon benutzter oder sogar beschädigter Ware), ist dann in den AGB zu regeln.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



Es handelt sich dabei ausschliesslich um Neuware, welche selbst hergestellt wurde. Und die AGB bzw. das Rückgaberecht sind mit einem Klick einsehbar ohne das mit die Produktseite verlassen oder ein neues Fenster geöffnet wird.

Einig, das die Produktbeschreibung gegen die oben genannten Informationen ausgetauscht wird. Das Produktbild selbst bleibt weiterhin zu sehen. Das entsprechende Informationen auch auf der Rückseite der Rechnung bzw. auf einem gesonderten Blatt dem Kunden bei Versand der Ware mit zugeschickt werden, ist A dabei klar.

Nur hat A bei diesem Shopsystem keine Möglichkeiten die Seite von der Ansicht oder Handhabung zu verändern. Einzig der Hinweis in der Produktbeschreibung auf die AGB und das Rückgaberecht können eingebracht werden und das diese halt mit der Bestellung anerkannt werden.

» Punktedieb » Beiträge: 17970 » Talkpoints: 16,03 » Auszeichnung für 17000 Beiträge


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