Mit 18 von Zuhause ausziehen, ohne Startkapital

vom 19.01.2010, 21:22 Uhr

Hallo,

also ich wollte von euch mal hören mit wie viel Unterhalt ich rechnen kann, wenn ich mit 18 von zuhause ausziehe. Mache zur Zeit mein Abi auf einem Wirtschaftsgymnasium und habe gehört, dass ich keine Berechtigung auf BAföG habe.

Der Grund ist, dass ich wirklich keine Lust mehr auf den ganzen Stress habe. Nicht das ich jedes Wochenende weggehe und irgendwelche Probleme mit der Polizei habe oder so, ich werde wegen jeder Kleinigkeit angemotzt und muss für alles Bericht erstatten.

Letzte Woche hatte ich meinen 18. Geburtstag und bin am Wochenende mal weggegangen. Ich habe meiner Mutter schon am Nachmittag gesagt das ich spät komme, da ich mit freunden was mache. Am nächsten morgen ging es dann los, "Wo warst du die ganze Zeit?" "Hast bestimmt bis zum umfallen Gesoffen" usw.. Anstatt ganz normal mit mir zu reden wird sofort geschrien und ich habe wirklich eine halbe Stunde lang nichts gesagt in der Hoffnung das sie irgendwann aufhört, aber als das nicht geschah, habe ich natürlich geantwortet und auf selber Tonhöhe versteht sich. Nachdem wir uns dann eine halbe Stunde angeschrien haben, ruft sie wie immer meinen Bruder an, der in Frankfurt wohnt, dass ich wieder unerträglich sei.

Das passiert so ziemlich jedes mal wenn sie mir nicht mehr antworten kann. Der meinte daraufhin ich solle 1 Monat lang zu meinem Vater, der 1 Stunde von hier wohnt und jeden morgen von dort aus zur Schule. Weil ich das nicht will, meinten sie ich solle dann halt weg von der Wohnung. Ausziehen versteht sich. Wie soll ich das aber machen? Es ist nicht so das ich es nicht will. Ich denke kaum das ich mein Abi unter so Umständen so einfach auf die Reihe kriegen werde. Es ist auch nicht so, dass das der einzige Fall von Ausschreitungen ist, sondern der das Fass zum überlaufen bringt.

» teddypain » Beiträge: 10 » Talkpoints: 0,07 »



Zunächst vielleicht gleich zu Beginn der Hinweis, dass wenn Du gegen den Willen Deiner Mutter ausziehst, hast Du Anspruch auf Dein Kindergeld. Denn mit 18 darfst Du es Dir selbst beantragen und auf Dein Konto überweisen lassen. Mehr steht Dir nicht zu!

Wenn Deine Mutter Dir Unterhalt gewährt, kann sie das mit Geld machen. Aber sie kann auch Kost und Logis anbieten. Mehr nicht. Es gibt aber immer die Möglichkeit, sich gütlich zu einigen. ;)

Wirst Du von Deiner Mutter aber ermutigt auszuziehen, so sieht man etwas mehr als 600 Euro an Unterhalt vor. Und damit müsstest Du dann über die Runden kommen! Inkl. Miete und allen anderen Kosten. Dabei ist aber das Kindergeld schon eingerechnet. Weiter ist für Deine Mutter wichtig, dass beide Elternteile Unterhaltspflichtig (je zur Hälfte) sind. Du müsstest also auch Deinen Vater zur Kasse bitten.

Dann zur BAföG Überlegung: wieso solltest Du keinen Anspruch auf die Förderung haben? Natürlich kannst Du Schüler-BAföG beantragen. Aber es kann natürlich sein, dass auf Grund der Einkommenssituation Deiner Eltern der Antrag abgelehnt wird. Hat aber nichts mit einer fehlenden Berechtigung zu tun.

Was Du aber an Problemen hier geschildert hast, zeigt mir schon, dass es keine objektiven Gründe (ja, auch wenn Du das nicht hören magst) gibt, welche für einen zwingenden Auszug sprechen würden. Allein die Tatsache, dass Du bei den Gesprächen mit Deiner Mutter selbst den Ton falsch wählst, zeugt doch davon, dass Du Teil des Problems bist! Wenigstens war es eine ehrliche Einschätzung. Aber ich denke, Du wirst lernen müssen, mit den Problemen umzugehen.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Ich finde auch, dass ein Auszug in deiner Situation nicht gerade vernünftig erscheint. Das gibt dann auch wieder vermutlich nur Ärger mit deiner Mutter.

Ich kann euch beide ganz gut verstehen. Ich glaube, deine Mutter macht sich einfach Sorgen um dich, wenn sie sich so verhält. Vielleicht müsst ihr euch mal in aller Ruhe zusammensetzen und klare Regeln ausmachen. Sie müsste einen Schritt auf dich zugehen, indem sie dir den Ausgang gewährt, im Gegenzug solltest du ihr aber sagen, wielange du außer Haus bist und mit wem. Du solltest die ausgemachte Zeit dann auch einhalten, um ihr Vertrauen nicht zu strapazieren. Damit bin ich immer ganz gut gefahren. Wenn es später wird, ruf deine Mutter an, damit sie weiß, dass alles in Ordnung ist. Hört sich zwar für dich vielleicht an wie Kindergarten, sollte aber bei deiner Mutter das Vertrauen in dich stärken, so dass ihr in Zukunft besser miteinander auskommt.

Die Lösung zu deinem Vater zu ziehen halte ich nicht für gut. Der ständige Pendelstreß ist alles andere als vorteilhaft, wenn man sich dann in Prüfungen befindet und gute Noten haben möchte.

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» Nettie » Beiträge: 7637 » Talkpoints: -2,59 » Auszeichnung für 7000 Beiträge



Hallo!

Ich meine auch, dass dir dein Kindergeld zusteht, wenn du ausziehen musst. Hast du denn einen Job, durch den du etwas Geld neben dem Abi verdienst? Danach solltest du dich ansonsten zuerst umschauen. Vielleicht wäre ja eine WG etwas für dich. Wenn du unbedingt ausziehen musst, dann solltest du auch mal zum Arbeitsamt gehen und dich dort informieren, ob du nicht doch irgendwelche Zuschüsse bekommst.

Allerdings kann ich mir gut vorstellen, dass deine Mutter einfach überreagiert hat, weil sie sauer war. Sprich doch nochmal mit ihr und versuche das Ganze zu klären. Vielleicht tut es ihr nun schon wieder leid, dass sie das gesagt hat. Mir scheint, dass es einfach um ein Missverständnis geht. Vielleicht hat deine Mutter nicht richtig mitbekommen, dass du sagtest, dass du länger ausgehen willst. Und sie hat sich dann eben Sorgen um dich gemacht.

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge



derpunkt hat geschrieben:Zunächst vielleicht gleich zu Beginn der Hinweis, dass wenn Du gegen den Willen Deiner Mutter ausziehst, hast Du Anspruch auf Dein Kindergeld. Denn mit 18 darfst Du es Dir selbst beantragen und auf Dein Konto überweisen lassen. Mehr steht Dir nicht zu!.

Falsch, das habe ich vor ein paar Jahren mit meiner Tochter durch. Sie hat das Kindergeld selber beantragt, als sie ausgezogen ist und 18 war und es kam monatelang kein Bescheid. Dann hat sie dort angerufen und die Frau an der Kindergeldstelle hat gesagt, dass der Kindergeldberechtigte IMMER das Elternteil/die Elternteile sind, auch wenn sie 18 ist. Ich musste das Geld beantragen unddann eine Abtretungserklärung unterschreiben. Diese Abtretungserklärung ist aber für kein Elternteil Pflicht. Denn wenn man das als Eltern unterschreibt, dann ist man auch für Falschangaben, die das Kind macht, wenn Lohnbescheinigungen oder andere Dinge eingereicht werden müssen, verantwortlich. Es wäre also als Mutter nciht meine Pflicht gewesen, dass ich diese Abtretungserklärung unterschreibe. Aber selber beantragen ist nicht.

Unterhalt brauchen deine Eltern aber nicht bezahlen. Warum auch? Du kannst ja zu Hause wohnen. Hast dein Zimmer und kannst dort wohnen, essen, schlafen. Warum sollten deine Eltern dir dann ein Leben ausserhalb dieses Hauses finanzieren? Auch wenn du 18 bist, solltest du dich an Regeln halten, die deine Mutter aufstellet. Denn noch wohnst du zu Hause und hast auch in einem gewissen Rahmen das zu tun, was deine Mutter wollen. Sie bezahlt die Miete und hat das Hausrecht.

Ich glaube aber nicht, dass deine Mutter sich so verhält, weil sie unbedingt das Sagen haben will. Deine Mutter macht sich Sorgen und sie kann nicht loslassen und bei dieser Abnabelung solltest du ihr helfen, indem du mit ihr vernünftig redest. Überdenke vielleicht auch mal dein Verhalten deiner Mutter gegenüber. Sicher sagt man, "Wie es in den Wald reinschallt so schallt es wieder raus". Aber musst du zurückschreien, wenn deine Mutter schreit?

Rede mal vernünftig mit ihr, dass du mehr Freiheiten haben willst. Ich finde es wirklich krass, wie die Jugend von heute sich verhält. Geht es um Freiheiten , dann sind sie doch 18 und können tun und lassen was sie wollen. Geht es aber um Geld , müssen Mama und Papa herhalten, weil sie ja noch zu jung sind um selber arbeiten zu gehen.

Bafög könnte dir zustehen. Das kann man gar nicht pauschal sagen, dass es dir nicht zusteht, solltest du dennoch ausziehen. Denn das musst du beantragen und dann werden die Einkommensverhältnisse deiner Eltern geprüft und wenn diese zu viel verdienen, bekommst du auch nichts. Es kann sogar sein, dass das Bafögamt sich genauso, wie andere Ämter erkundigt, warum du denn nicht zu Hause wohnst und wenn sie sehen, dass du freiwillig ausgezogen bist, das dann auch streichen.

Ich würde dir raten, dass du versuchst mit deiner Mutter klar zu kommen, bis du dir eine Wohnung und Unterhalt selber leisten kannst. Deine Mutter ist auch nur ein Mensch und das solltest du vielleicht mal bedenken. Sie macht sich Sorgen um dich. Und die solltest du ernst nehmen. Ein ausführliches Gespräch würde da wirklich helfen. Glaube mir, ich weiß wovon ich schreibe. Meine Tochter ist vor ca 3 Jahren auch ausgezogen als sie 18 wurde. Jetzt, kann sie mich aber komischerweise verstehen. Vor 3 Jahren hat sie genauso geredet wie du hier schreibst.

Es ist eben so. Solange man noch nicht flügge ist, muss man bei den Eltern bleiben und flügge ist man erst, wenn man auch für sich alleine sorgen kann und nicht, weil man alt genug ist.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge


@Diamante
Da habe ich mich vermutlich geirrt, was die Berechtigungen bzgl. der Anträge angeht. Ich weiß, dass die Zahlung des Kindergelds mit dem erreichen des 18ten Lebensjahres zunächst eingestellt wird. Es kann aber unter bestimmten Voraussetzungen eben weiter bezogen werden. Allerdings - soweit ich weiß - eben auf Antrag.

Und hier dachte ich, wäre das volljährige Kind berechtigt, den sogenannten Abzweigungsantrag für sich zu stellen, so dass das Kindergeld eben nicht mehr an einen Erziehungsberechtigten ausbezahlt wird, sondern direkt auf das Konto des betreffenden Kindes. Und zwar theoretisch auch gegen den Willen der Eltern.

Wenn das Kind sonstige staatliche Sozialleistungen bezieht, ist der Schritt ja soweit ich weiß auch zwingende Voraussetzung, um überhaupt weitere Förderungen in Anspruch nehmen zu können. Wenn nun aber die Eltern ihr OK dazu geben müssen, bin ich hier tatsächlich etwas überrascht.

Diamante hat geschrieben:Solange man noch nicht flügge ist, muss man bei den Eltern bleiben und flügge ist man erst, wenn man auch für sich alleine sorgen kann und nicht, weil man alt genug ist.

Naja, das "Problem" ist ja, dass das volljährige Kind nicht gezwungen werden kann, bei den Eltern zu bleiben. Entscheidet sich Sohn/Tochter für einen Auszug um jeden Preis (auch um den Preis, auf der Straße leben zu müssen), können die Eltern nichts tun! Und um auf das Kindergeld zurück zu kommen: hier dachte ich bisher, hätten die Kinder eben den uneingeschränkten Anspruch darauf, solange die sonstigen Bedingungen für den Bezug des Kindergeldes erfüllt sind.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Das ist richtig. Das Kindergeld geht immer an den Erziehungsberechtigten und dieser muss eine Abtrittserklärung unterzeichnen. Aber: es steht dir zu, wenn du ausziehst. Andernfalls könntest du es von deiner Mutter einklagen.

Neben dem staatlichen Kindergeld dürftest du noch Unterhalt bekommen können. Das Problem ist, dass deine Mutter dir keinen Unterhalt zahlen muss, wenn du theoretisch bei ihr wohnen darfst. Wenn du das dann nicht in Anspruch nimmst, bist du im Grunde selber Schuld. Man sieht in dem Falle nicht ein, wieso deine Mutter für dich aufkommen soll, wenn sie dir eine Wohnung bietet.

Mal ganz ehrlich: ohne Startkapital und ohne Job dürfte es sehr eng werden. Nicht einmal ich könnte es mir wirklich leisten auszuziehen und ich habe mehrere Nebenjobs ;).

Ob dir Bafög oder Wohngeld zusteht, richtet sich nach dem Einkommen deiner Eltern und natürlich nach deinem, falls du doch mal etwas verdienen solltest.

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» winny2311 » Beiträge: 14930 » Talkpoints: 2,85 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



Ich bin mit 17 von zuhause ausgezogen, weil ich auch ständig Differenzen mit meiner Mutter hatte. Dachte damals nur , je weiter weg desto besser. Also bin ich gleich 3 Tage nach meinem Schulabschluss vom tiefsten Süddeutschland in den Hohen Norden gezogen, was allerdings von mir schon über ein Jahr geplant und organisiert wurde. Das soll heißen; ich hatte eine Lehrstelle und eine Wohnung mit meinem damaligen Freund in Aussicht. Ich dachte damals von dem Lehrgeld und dem Bundeswehr-Sold meines Freundes, kämen wir schon ganz gut über die Runden. Mein Stolz hätte es mir schon verboten meine Eltern anzubetteln, weil ich war ja so Erwachsen und kann ja alles alleine. Meine Mutter dachte noch bis eine Woche vor meinem Auszug, das das alles nur leere Drohungen sind. Weit gefehlt.

Naja, die ersten 3 Monate ging auch alles einigermaßen seinen Gang. Und dann kam der große Knall: Mein Freund betrügt mich,- ich trenn mich,- die Wohnung alleine nicht bezahlbar und so blöde wie ich war, stand ich ja auch noch nichteinmal im Mietvertrag mit drin. Ich hatte eine Lehrstelle in der Schicht gearbeitet wurde, also hatte ich auch nicht wirklich die Möglichkeit noch einen Nebenjob anzunehmen, mal abgesehen davon, das der Chef es so oder so nicht erlaubt hätte.

Also erstmal ab zum größten Mietwohnungs-Anbieter der Stadt und dort kräftig auf die Tränendrüse drücken, um innerhalb einer Woche eine neue Wohnung zu bekommen, die man sich als Lehrling im 1. Lehrjahr erlauben kann. Dort bekam ich auch den Tip Wohngeld zu beantragen und mir einen B-Schein zu holen, was auch alles anstandslos klappte. Leider war die Wohnung aber trotzdem noch so teuer, das ich noch knapp 100 DM im Monat zum leben hatte.

Mein Chef empfahl mir Bafög zu beantragen, was ich auch umgehend tat. Leider erfolglos, da mein Vater (damals Alleinverdiener mit zwei Kindern die noch im Haus lebten und 4500 DM Brutto verdiente) zuviel verdient. Da ich mir nicht mehr zu helfen wusste, bin ich dann zum Sozialamt gegangen. Die meinten nur ich sollte meine Eltern um Unterstützung bitten und das Kindergeld würde mir so oder so zustehen.

Mir blieb also nichts anderes übrig. Mein Vater sicherte mir Unterstützung zu, sagte mir aber nicht wie die Aussehen sollte. Letztendlich waren es 200 DM monatlich (bin mir zwar nicht ganz sicher, aber ich glaube das war so ziemlich genau die Höhe des Kindergeldes das es zur damaligen Zeit gab).

Bis ich ausgelernt hatte sind auf jeden Fall noch zwei Sparbriefe und mein Konfirmationsgeld flöten gegangen (für Kontenausgleich, Möbel, Nachzahlungen bei Strom- oder Heizkosten,...)

Was ich eigentlich mit meiner Geschichte sagen wollte ist: Ich bereue es nicht so früh von zuhause ausgezogen zu sein. Ich habe gelernt, und das sogar ziemlich schnell, auf eigenen Beinen zu stehen und mit Geld umzugehen. Aber man sollte sich das alles nicht so einfach vorstellen. Übrigens hätte ich damals auch die Möglichkeit gehabt meine Eltern auf Unterhalt zu verklagen, aber wer möchte sowas denn schon? Das Finanzielle sollte man vorher wirklich aufs genaueste durchkalkulieren, um zu wissen ob sowas mit einem einfachen Nebenjob überhaupt finanzierbar ist. Mal ganz abgesehen davon, ist so ein Auszug, vorallem wenn man weit weg zieht auch eine psychische Belastung, die man sich vor einer Abiprüfung auch nicht wirklich antun sollte.

Aber ich habe mir mal sagen lassen, das es heute wohl so ist, das man Hartz IV beantragen kann, auch wenn man noch keine 25 Jahre alt ist wenn die Situation zuhause nicht tragbar ist. Aber wie gesagt, ich würde auch erstmal davon abraten. Mach erstmal deine Prüfung und eventuell auch noch eine Ausbildung. Falls du studieren willst, ist ja oft so oder so ein Umzug notwendig. Da würde ich dir dann aber auch auf jeden Fall eine WG empfehlen.

Wie du dich auch entscheiden magst - Ich wünsche dir Viel Glück und alles Gute fürs Abi.

» Samira0709 » Beiträge: 6 » Talkpoints: 5,84 »


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