Teilschuld bei nicht verschuldetem Unfall wegen Winterreifen

vom 15.07.2018, 14:43 Uhr

Herr Peng hat an der Ampel bei rot gestanden und ein Wagen, der von hinten kam ist ihm auf sein Auto drauf gefahren. Es ist zwar kein riesiger Schaden, aber nun hat die gegnerische Versicherung wohl ein Veto eingelegt, weil wohl auch im Unfallbericht notiert wurde, dass Herr Peng Winterreifen auf seinem Auto hatte. Es ist Mitte Juli und da sind Winterreifen ja unüblich.

Nun hätte Herr Peng ja den Unfall auch nicht vermeiden können, wenn er Sommerreifen drauf gehabt hätte. Denn er stand ja und warum das wohl von einem sehr aufmerksamen Polizisten notiert wurde, ist fraglich. Kann Herr Peng jetzt wirklich eine Teilschuld bekommen, weil er im Juli mit Winterreifen gefahren ist? Auch wenn er den Unfall mit Sommerreifen nicht vermeiden hätte können? Wie sollte sich Herr Peng verhalten?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Es ist nicht verboten im Sommer mit Winterreifen zu fahren, sofern sie ausreichend Profil haben. Sonst hätte Herr Peng ja auch einen Strafzettel bekommen (was der Fall gewesen wäre, wenn er bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen unterwegs gewesen wäre, auch wenn er nicht in einen Unfall verwickelt wäre). Und da die Tatsache, dass er Winterreifen aufgezogen hat auch nichts zum Entstehen des Unfalls beigetragen hat, trifft ihn logischerweise auch keine (Teil-)Schuld.

Ob es natürlich klug ist, im Sommer mit Winterreifen zu fahren, ist eine andere Frage. Die Gummimischung des Winterreifens ist eine ganz andere als die eines Sommerreifens. Dadurch ist der Bremsweg mit Winterreifen im Sommer länger und der Abrieb des Reifens und somit sein Verschleiß größer.

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» Vega » Beiträge: 207 » Talkpoints: 137,19 » Auszeichnung für 100 Beiträge


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