Rauchverbotsklausel im Mietvertrag bindend?
Frau Rauch hat eine 3 Zimmer Wohnung gemietet. Sie war zu dem Zeitpunkt des Einzugs auch Nichtraucher. Da hat sie die Klausel im Mietvertrag, die vorschreibt, dass das Rauchen in der Wohnung untersagt ist nicht gestört. Im Mietvertrag steht auch, sollte man doch in der Wohnung rauchen eine fristlose Kündigung folgen kann, wenn andere Mieter sich beschweren, wenn Geruch aus der Wohnung dringt. Frau Rauch hat nun einen Mann kennengelernt, der raucht und auch Frau Rauch raucht ab und zu nun auch. Aber in der Wohnung bisher nicht, weil sie Angst vor einer Kündigung hat.
Außerdem müssen in diesem Falle auch alle Rauchspuren aus der Wohnung entfernt werden bei Auszug. Und das ist nicht so einfach. Ich spreche da aus Erfahrung, dass sogar unter der Tapete auf dem Putz die Nikotinspuren zu sehen waren, als wir damals noch geraucht haben.
Zu der Wohnung gehört kein Balkon und wenn Frau Rauch und der Freund rauchen will, gehen sie von der dritten Etage vor die Haustür. Nicht mal bei offenem Fenster trauen sie sich zu rauchen, weil das ein Nachbar mitbekommen könnte.
Ist so eine Klausel in einem Mietvertrag wirklich bindend? Darf man wirklich nicht dort rauchen? Was ist denn mit Gästen? Dürfen die auch nicht in der Wohnung rauchen? Da man schwer in der Stadt, in der Frau Rauch wohnt, eine Wohnung findet, würde Frau Rauch gerne dort wohnen bleiben.
Ich würde mich da schon daran halten. Immerhin ist es ja nicht nur so, dass man das an den Tapeten sieht, sondern auch dass man es riecht. Kalter Rauch ist einfach widerlich und das fällt einem Nichtraucher auch sofort auf. Sicherlich ist es gerichtlich strittig, wenn man so etwas in einem Mietvertrag festhält, aber ich würde mich schon daran halten. Gerade auch, wenn man vorher Nichtraucher war, sollte man das auch nachvollziehen.
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