Paypal nach Aufweichung von Käuferschutz noch attraktiv?

vom 23.11.2017, 08:22 Uhr

Bisher war es ja immer so, dass Paypal durch den so genannten Käuferschutz den Kunden die Möglichkeit eingeräumt hat, ihr Geld zurückzubekommen, wenn die Ware nicht angekommen ist oder von der Beschreibung abwich. Die Verkäufer waren mehr oder weniger hilflos und konnten nichts dagegen unternehmen. Nun hat der Bundesgerichtshof entschieden, die Position der Verkäufer zu stärken und den Käuferschutz etwas aufzuweichen.

Das bedeutet, dass die Verkäufer die Möglichkeit haben, den Kaufpreis bei staatlichen Gerichten einzuklagen. Diese Option bestand vorher nicht. Begründet wird dies damit, dass die Zahl der Privatkäufer ansonsten erheblich schrumpfen würde, daher müssten ihre Rechte gestärkt werden.

Was haltet ihr von dieser Entscheidung? Beeinflusst diese neue Aufweichung des Paypal-Käuferschutzes euch beim Kauf oder Verkauf im Online-Handel? Oder bleibt bei euch im Prinzip alles beim alten? Könnt ihr die Entscheidung der Richter nachvollziehen? Findet ihr das falsch oder war das schon lange überfällig?

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge



Ich finde, dass die Richter da ganz gut entschieden haben. Es kann nicht sein, dass ein oder zwei Online-Riesen einer bestimmten Sparte die letzte Instanz sein sollen, wenn es um Streitigkeiten geht. Ich habe mich selbst immer geweigert als Privatverkäuferin PayPal als Zahlungsmethode anzubieten. Das lag vordergründig allerdings auch schon an den Gebühren. Zum Kaufen nutze ich Paypal gern, weil das meist die ganze Abwicklung beschleunigt. Den Käuferschutz habe ich nie beansprucht.

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» Bellikowski » Beiträge: 7700 » Talkpoints: 16,89 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Wenn ich es jetzt richtig verstanden habe, bleibt der Käuferschutz weiterhin erhalten wie er war. Die Änderung betrifft die Verkäufer und deren Möglichkeit, den Betrag einzuklagen. Es ist nur schwer abzusehen ob sich das für den Käufer dauerhaft nachteilig entwickelt, aber ich würde es jetzt nicht als falsche Entscheidung ansehen. Ich war bereits mehrfach sowohl Käufer als auch Verkäufer und habe den Käuferschutz glücklicherweise nur als Käufer kennenlernen dürfen.

Als Käufer hatte man es bisher schon fast sündhaft einfach, sein Geld zurück zubekommen. Ich habe das mehrfach berechtigt in Anspruch genommen und war sehr dankbar für diese Möglichkeit. Allerdings habe ich mich fast jedesmal gefragt, wie PayPal das vor dem Verkäufer rechtfertigt. Ich gebe an die Ware nicht erhalten zu haben und zack, habe ich mein Geld zurück. Ich weiß nicht in wiefern das geprüft wird, aber wenn der Verkäufer keine Versendung nachweisen kann, ist er wohl der angeschmierte, sollte der Kunde schindluder betreiben wollen.

Da ich auch Verkäufer bin und PayPal anbiete, war hier natürlich auch immer die Sorge groß, der Kunde könnte das für seine Zwecke ausnutzen. Bisher blieb mir das allerdings erspart. Ich finde es jedoch richtig und wichtig, das auch der Verkäufer zu seinem Recht kommen kann, auch wenn es immer noch recht umständlich klingt. Sofern der Verkäufer sich nichts zu schulden kommen lässt und alles nötige getan hat um den Kauf zum Abschluss zu bringen, steht ihm das Geld doch auch zu.

In einem Artikel über die neuen Änderungen habe ich gelesen, das es sich auf Dauer für den Kunden nachteilig entwickeln wird, jedoch wurden keine Einzelheiten genannt und ich kann mir nicht so recht vorstellen, wie es dazu kommen sollte. Bleibt wohl nur abzuwarten, bis man selbst in die Situation kommt, auf sein Recht bestehen zu müssen.

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» Pikalina » Beiträge: 790 » Talkpoints: 6,08 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Die Frage, die doch bleibt: welcher kleiner Privatverkäufer wird im Schadensfall wirklich ein Gericht bemühen? Da müsste es aber schon um eine mindestens dreistellige Summe gehen, als dass ich einen Anwalt konsultiere. Oder ich berufe mich einfach auf meine Reputation dank lupenreinem Verkäuferprofil und verweigere weiterhin jegliche Zahlung seitens der Käufer durch PayPal. Das hat in der Vergangenheit auch immer geklappt, selbst wenn manche etwas überängstlich oder hektisch waren.

Der Käuferschutz via PayPal betrifft auch nur den Verkaufspreis, die Versandkosten sind davon nicht betroffen. Ich habe einmal etwas für 20 Euro gekauft, was absolut nicht in Ordnung war und vieler Nachbesserungen bedurft hatte. Ja, ich hätte es zurückschicken können, aber auf den 14 Euro für den Versand hin und zurück wäre ich dann trotzdem sitzengeblieben. Der Käuferschutz kann eine gute Sache sein, aber perfekt ist es trotzdem nicht und im Zweifel kann man auch als Käufer einen kleinen Schaden erleiden.

» Verbena » Beiträge: 4789 » Talkpoints: 3,77 » Auszeichnung für 4000 Beiträge



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