Mehrere Tage ohne Internet - Schadenersatz?

vom 04.03.2019, 18:54 Uhr

Frau Off hatte Internetprobleme, weil sie ihren Vertrag gewechselt hat. Sie sollte eine schnellere Leitung bekommen. Aber das hat erst einmal nicht geklappt und von der Telekom wurde etwas falsch geschaltet. Ein Techniker war erst nach ca. einer Woche frei und konnte sich darum kümmern. Frau Off sind dadurch auch Schäden entstanden, weil sie auch von zu hause aus arbeitet und immer online zu erreichen sein muss. Sie konnte nur mit ihr Smartphone mit Prepaid-Karte ins Internet und das war sehr teuer.

Die Telekom hat ja im Prinzip ihren Vertrag nicht erfüllt, den sie ja bezahlt hat und war mehrere Tage ohne Internet. Könnte Frau Off einen Schadenersatz verlangen? Könnte Frau Off die Tage, die sie kein Internet hatte von der Monatszahlung abziehen? Wie kann man Schadenersatz geltend machen? Wie sollte man vorgehen?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Ob sie Schadensersatz verlangen kann, weiß ich gar nicht. Mir ist aber ein Fall aus dem Umfeld bekannt, wo der Anbieter nicht den Vertrag einhalten konnte und das Internet erst später funktioniert hat als laut Vertrag vereinbart und versprochen. Meine Bekannte hat damals dann durchsetzen können, dass sie die monatlichen Kosten teilweise erstattet bekommen hat und dann nur den Zeitraum wirklich zahlen musste, in dem sie von dem Vertrag auch tatsächlich Gebrauch machen konnte.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge


Wenn kein richtiger Vertrag über die Bereitstellung der Leistungen vorliegt, wird ein wirklicher Schadenersatz wohl sehr schwierig werden. Außerdem müsste Frau Off ganz akribisch nachweisen und beweisen können, welcher finanzielle Schaden ihr denn entstanden ist. Auch bei den hohen Kosten für die Smartphonenutzung muss nachgewiesen werden, dass diese beruflich bedingt waren. Also alles nicht so einfach, aber eine gewisse Kulanzleistung würde ich schon auch einfordern.

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» Pfennigfuchser » Beiträge: 3765 » Talkpoints: 34,02 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Was vermutlich ohne große Probleme gehen dürfte, wäre die Reduzierung des Monatsbeitrags um den Betrag, der der Zeit entspricht, zu welcher der Dienst nicht zur Verfügung stand. Das aber sollte klar sein - immerhin wurde keine Leistung erbracht! Was darüber hinaus geht, wird bzgl. "Schadensersatz" schwierig. Denn hier muss ja geklärt werden, wie weit der abgeschlossene Vertrag geht. So wie das wirkt, geht es um eine Privatkundin. Und mir ist nicht bekannt, dass hier Dienstleister eine bestimmte Verfügbarkeit garantieren, woraus dann u.U. Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.

Man stelle sich vor, dass auf Grund eines Netzausfalls ein Bewerbungsgespräch via Skype nicht geführt werden konnte und dadurch die mit 100'000 Euro dotierte Stelle nicht bekommen wurde. Ist dann wirklich der Dienstleister für den "Schaden" verantwortlich, wenn doch der Dienst in aller Regel funktioniert hat? Was garantiert der Dienstleister?

Wer wirklich sein Einkommen dadurch bekommt und massiv abhängig vom Anschluss ist, sollte in jedem Fall das Business Paket wählen. Auch wenn dieses teurer ist - dafür hat man dann eben den Service und u.U. eben auch eine Bereitstellungsgarantie. Dann können auch entsprechende Ausfälle angemahnt werden.

» derpunkt » Beiträge: 9898 » Talkpoints: 88,55 » Auszeichnung für 9000 Beiträge



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