Kostenvergleich der Komfortsprechstunde beim Facharzt

vom 03.07.2015, 12:42 Uhr

Schon eine ganze Weile gibt es ja die „Komfortsprechstunden“ bei Fachärzten für gesetzlich Versicherte und mit diesen werden sie bevorzugt mit der Terminvergabe behandelt. Im Gespräch sind hierbei wohl um die 50€ Extrahonorar. Aber wie verhält es sich denn mit diesen Honorarsätzen? Variieren diese und sind sie seitens der Fachärzte frei ansetzbar? Gibt es da je nach Fachrichtung von Arztpraxen mitunter auch Unterschiede? Habt ihr denn schon jemals solche eine Komfortsprechstunde in Anspruch genommen?

» FinanzScout » Beiträge: 1063 » Talkpoints: 19,22 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Auf den ersten Blick wirkt es so, als ob man gegen eine extra geleistete Gebühr schneller einen Termin bei einem Facharzt erhält. Im Ergebnis ist das auch so, zumindest aus der Sicht des Patienten. Rechtlich und aus Sicht des Arztes sieht das anders aus.

Als Patient in der Komfortsprechstunde ist der gesetzlich Versicherte ein Selbstzahler. Man zahlt also nicht für einen früheren Termin oder einen Termin zu einer angenehmen Uhrzeit für Arbeitnehmer, man bezahlt für die Leistungen des Arztes als Privatpatient. Nur da man nicht privat versichert ist, ist man Selbstzahler. Das ist wie bei allen anderen Untersuchungen und Behandlungen, die die gesetzliche Krankenversicherung nicht übernimmt.

Entsprechend verläuft die Gestaltung der Höhe der Gebühren. Der Preis richtet sich nach der privatärztlichen Gebührenordnung und dem Satz, den der Arzt veranschlagt. Je nach Fachrichtung und Satz können sich erhebliche Schwankungen ergeben.

Durch die Budgetierung und die Begrenzung der Zahl der Patienten müssen Ärzte sehen, wo sie bleiben. Das schafft leider eine Medizin für drei Klassen. Aber das scheint politisch so gewollt, denn die Regelungen rufen geradezu zu solchen Ideen auf.

» cooper75 » Beiträge: 13449 » Talkpoints: 524,34 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


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