Kitaplatz gesetzlich erstreiten?

vom 13.08.2018, 00:39 Uhr

Laut neuer Kifög Fassung haben Eltern mittlerweile einen Rechtsanspruch auf die Betreuung ihrer Kinder, sprich Betreuung in einer Kita. Oft wird dies aber abgewiesen von Seiten der Träger oder Einrichtungen mit der Begründung, dass die Kapazitäten der aufzunehmenden Kinder bereits erreicht ist.

Wie kann man erreichen, dass das eigene Kind trotzdem eine Kinderbetreuung bekommt wenn im Umkreis keine weitere Kita existiert und es auch keine Tagesmütter im Umkreis gibt? Bei uns hier im Kreis ist die Thematik viel diskutiert, da die Gegend nicht gerade von Kitas übersät ist.

» Nebula » Beiträge: 3041 » Talkpoints: 6,06 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



Ich habe schon einige Fälle mitbekommen, wo die Eltern keinen gesetzlich zugesicherten Kitaplatz bekommen haben. Sie durften dann alternativ eine private Tagesmutter nehmen oder aber eine private Kita in Anspruch nehmen, wobei ihnen dann vom Staat die Kosten für die Höhe eines Kita-Platzes in einer staatlichen Kita erstattet worden sind. Das wäre vielleicht auch eine Möglichkeit, wenn man auf den Platz angewiesen ist und nicht anders kann.

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» Täubchen » Beiträge: 33305 » Talkpoints: -1,02 » Auszeichnung für 33000 Beiträge


Ich kann jetzt nur hier aus Österreich berichten: Wir haben dasselbe Problem, dass alle Kinder, die älter als drei Jahre alt sind einen fixen Anspruch auf einen Kindergartenplatz haben. Bisher war es nur so, dass die Kinder einen Platz bekommen mussten, die Kindergartenpflicht hatten. Also entweder das Vorschuljahr oder eben die Pflicht wegen mangelnder Sprache.

Seit es aber ein neues Gesetz gibt, dass auch Dreijährige im Kindergarten oder in einer Kleinkindbetreuungseinrichtung aufgenommen werden müssen und natürlich auch diejenigen, die Kindergartenpflicht haben, haben wir ebenfalls zu wenig Platz, zu wenig Personal und zu viele Kinder.

Ich weiß deshalb, dass die Tagesmütter von der Stadt und auch vom Arbeitsmarktservice sehr gefördert werden. Ich würde da nicht locker lassen und wenn ich keinen Kindergartenplatz bekomme, obwohl mir rechtlich ein Kindergartenplatz zusteht, dann würde ich knallhart darauf bestehen, dass man mir eine andersweitige Betreuung vergütet und ich höchstens den Beitrag zahlen muss, den ich im Kindergarten auch bezahlt hätte.

Ich habe ja mal gehört, dass es ein neues Gesetz in Deutschland gibt, dass Eltern, die ihre Kinder zu Hause betreuen, obwohl sie sie in den Kindergarten geben könnten, zusätzlich ein Geld vom Staat bekommen, damit die Kindergärten nicht überfüllt sind. War das nur in den Nachrichten oder nur in Teilen Deutschlands oder gibt es das mittlerweile nicht mehr?

» nordseekrabbe » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



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