Kann man eine Vorsorgevollmacht auch widerrufen?
Setzt man eine Vorsorgevollmacht auf, dann regelt diese ja, wer denn für den Fall einer schweren Erkrankung oder anderweitiger und schwerwiegender Verhinderung, die anstehenden Geschäfte und Entscheidungen für den Vollmachtgeber übernehmen soll. Wie sieht es denn aber aus, wenn man den Bevollmächtigten ändern und die Vorsorgevollmacht widerrufen und neu aufsetzen möchte? Kann man das jederzeit und ohne jegliche zeitliche Befristungen oder anderweitiger Beschränkungen tun?
Solange die volle Geschäftsfähigkeit desjenigen, der die Vorsorgevollmacht initial für sich aufgesetzt hatte noch gegeben ist, sollte es kein Problem sein im Falle eines Konflikts oder anderer Gründe diese auch zu widerrufen. Ein einfacher formloser Widerspruch reicht in diesem Fall.
Auf jeden Fall sollte man sich die Originalpapiere des einstmals Beauftragten wieder aushändigen lassen, damit dieser nichts mehr in der Hand hat. Und es wäre ja auch schlimm und juristisch sehr fragwürdig, wenn solch ein Widerruf nicht möglich wäre, denn wie Beziehungen von Menschen sich gerade innerhalb langer Zeiträume weiterentwickeln kann keiner vorhersehen.
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