Ist Ausbildungsvergütung eine Festvergütung?
Herr Fleißig hat im Sommer eine Ausbildung angefangen. Ihm macht der Job Spaß und so kommt es auch schon mal vor, dass er Überstunden macht. Er macht eine Ausbildung zum Maler und Lackierer und da kann man auch nicht Punkt Feierabend den Pinsel fallen lassen. Der Geselle mit dem er arbeitet bekommt die Überstunden bezahlt. Er aber nicht, weil der Meister meint, dass eine Ausbildungsvergütung eine Festvergütung ist. Er kann auch keinem Auszubildenden Geld abziehen, wenn er mal einen Monat eine Stunde weniger gearbeitet hat.
Ist das richtig und kann Herr Fleißig Überstunden machen ohne Entlohnung? Es kommen im Monat einige Stunden zusammen und Herr Fleißig würde dann am liebsten nicht mehr so viele Stunden machen. Auch wenn ihm die Arbeit Spaß macht, fühlt er sich ausgenutzt.
Ein Azubi erhält tatsächlich kein Gehalt oder Lohn, weil er nicht arbeitet, sondern ausgebildet wird. Deshalb heißt es Vergütung. Und deshalb muss ein Azubi auch keine Überstunden machen. Ausnahmen gibt es nur im Notfall. Wobei Notfall ernst gemeint ist. Zu wenig Mitarbeiter sind kein Notfall, eine Überschwemmung wäre es schon.
Soll der Azubi Mehrarbeit leisten, muss die seiner Ausbildung dienen. Er muss dabei etwas lernen. Und dann muss der Azubi freiwillig Überstunden leisten, er kann nicht dazu verdonnert werden, wenn kein Notfall vorliegt. Außerdem muss die Arbeit extra vergütet werden. Dazu gehört ein Zuschlag auf die Vergütung oder Freizeit mit Zeitzuschlag. Und die erlaubten Stunden pro Tag dürfen nicht überschritten werden.
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