Inwiefern gibt die Kirche einen rechtlichen Rahmen vor?

vom 22.04.2015, 11:09 Uhr

Wir Menschen müssen uns in jedem Land an die geltenden Bestimmungen und Gesetze halten. Diese Bestimmungen und Gesetze wurden durch die jeweiligen Regierungen festgelegt. Doch auch die Kirche gibt indirekt einen rechtlichen Rahmen vor, in dem wir uns bewegen. Das zumindest ist meine Auffassung bzw. Meinung.

Durch die 10 Gebote, die uns zu bestimmten Handlungen auffordern, sollen wir Menschen uns in einem bestimmten Rahmen bewegen. Tun wir das nicht, so müssen wir mit Sanktionen rechnen. Diese Sanktionen treten erst nach dem Tod ein. Dann nämlich entscheidet Gott darüber, ob wir in den Himmel oder die Hölle kommen. Wie steht ihr zu dieser Auffassung? Ist nicht eigentlich die Kirche der erste Gesetzgeber?

» GoroVI » Beiträge: 3187 » Talkpoints: 2,66 » Auszeichnung für 3000 Beiträge



So ein Quatsch. Gesetze und Gesetzgebungen hat es schon lange vor der Kirche und dem Christentum gegeben. Im Grunde fassen die zehn Gebote doch auch nur ein paar Regelungen zusammen, die eigentlich eine gute Grundlage liefern, wenn man mit anderen Menschen zusammen lebt. Im Grunde war der Knackpunkt wahrscheinlich schon unter Steinzeitmenschen bekannt, solange du mir nicht blöd kommst, brauche ich dir auch meine Keule nicht auf die Zwölf zu hauen.

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» Bellikowski » Beiträge: 7700 » Talkpoints: 16,89 » Auszeichnung für 7000 Beiträge


Sicherlich gibt es Regeln für das Zusammenleben schon länger als die christliche Kirche. Aber seit es Glauben gibt, gibt der auch Regeln vor, wie man mit anderen und seiner Umwelt umgehen sollte. Religion und Glaube als Rahmen für das Zusammenleben ist etwas zutiefst menschliches. Dazu muss dieser Glaube selbst absolut nicht christlich sein. Auch lange vor Beginn der Zeitrechnung orientierten sich Menschen bereits an ihrem Glauben, um dem Leben einen einheitlichen Rahmen zu geben.

Das Recht der katholischen Kirche dagegen, das hat einen sehr großen Einfluss auf das Rechtsempfinden, das wir heute haben und die Normen, nach denen wir heute leben, gehabt. So geht beispielsweise die heute völlig normale Rechtsnorm, dass Verträge einzuhalten sind, auch das Kirchenrecht des Mittelalters zurück. Damit liefert das Kirchenrecht den Grundsatz des aktuellen Vertragsrechts.

Auch in vielen anderen Punkten haben wir das Kirchenrecht in das öffentliche und private Recht übernommen. Unsere Gesetzgebung geht zu einem großen Teil auf die kirchlichen Regeln zurück. Dazu kommt das es bis heute noch Teile des Rechts gibt, die der Kirche allein vorbehalten sind. Das kirchliche Arbeitsrecht oder das Eherecht wären solche Beispiele.

» cooper75 » Beiträge: 13449 » Talkpoints: 524,34 » Auszeichnung für 13000 Beiträge



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