Hausmeisterkosten als Mieter nicht immer zahlen?
Wenn in der gemieteten Wohnung etwas kaputtgeht und das Sache des Eigentümers, also des Vermieters ist, dann ist man als Mieter froh, wenn endlich der Hausmeister kommt und den Schaden repariert. Doch manchmal muss man auch für andere Kosten aufkommen, welcher der Hausmeister durch Leistungen abdeckt wie beispielsweise das Rasenmähen vor dem Haus oder der Wohnung, Schneeberäumung usw. Doch welche Hausmeisterkosten brauchen vom Mieter nicht bezahlt werden, welche dürfen unter Umständen nicht im Mietvertrag erscheinen und jeden Monat als Pauschale abgezogen werden?
Ich kenne es eigentlich nur so, dass man das dann zusammenfasst und einen festen Preis mit der Person ausmacht, also nicht die einzelnen Posten festhält. Würde der Hausmeister nun aber das Dach reparieren oder solche Sachen, dann gehört das ja nicht direkt zur Wohnung oder von der zu benutzenden Sache, aber indirekt, weil man ja im Haus wohnt. Ich denke, dass man das nicht zahlen müsste. Andere Sachen wie Schnee schippen, streuen oder Reparaturen in der Wohnung kann man aber schon anrechnen.
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