Greift die Inklusion auch beim Studium?
Das eigentliche Ziel der Inklusion ist ja in der Tat recht positiv zu bewerten. Doch wie weit greift dieses Gesetzt wirklich? In der Schule soll es beginnen und für die betroffenen Schüler zu einem ganz normalen Schulabschluss führen. Diese Idee kann man ja eigentlich nur begrüßen. Aber danach folgt ja in der Regel die Berufsausbildung und das Studium. Wie wurde hier die Sachlage vom Gesetzgeber praktisch geregelt? Man findet hier leider keine konkreten Informationen. Wer kann mir dazu einige Infos geben? Ist vielleicht jemand von euch betroffen von dieser Gesetzesregelung? Was meint ihr dazu?
Man muss zuerst einmal zwischen der Inklusion, die zu einem normalen Abschluss führen soll, und der zieldifferenten Inklusion, die der Abbildung der gesellschaftlichen Vielfalt und der Teilhabe am "normalen" Leben dient. In der Schule gibt es beides. Da sind also durchaus geistig behinderte Schüler in einer Klasse, die individuell gefördert werden, aber einen Abschluss niemals erreichen.
Das gibt es im Studium nicht mehr. Aber selbstverständlich gibt es Inklusion mit dem Ziel, den Abschluss zu erreichen. Es ist möglich, Inhalte und Prüfungen an die Bedürfnisse anzupassen, den Studienverlauf abweichend zu planen und Nachteile auszugleichen. Dafür hat jede Hochschule eine Inklusionsstelle.
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