Gibt es die Pflicht zum Diebstahlschutz nur beim Auto?

vom 31.10.2021, 20:50 Uhr

Bei einem Auto ist man anscheinend verpflichtet, dieses vor einem Diebstahl zu schützen. Einleuchtend ist mir nicht, dass der Staat sich da mit Verordnungen einmischt. Mein Fahrrad kann ich auch ungesichert irgendwo stehen lassen und wenn ich möchte, dann kann ich auch alle Fenster und Türen in meiner Wohnung offen lassen, wenn ich nicht da bin.

Gibt es die Pflicht zum Diebstahlschutz nur beim Auto? Warum gilt dort eine besondere Regelung? Muss man auch Boote, Segelflugzeuge oder Motorräder gegen Diebstahl sichern?

» blümchen » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Nein, du musst ein Auto nicht gegen Diebstahl schützen. Wenn die Karre gestohlen wird, kann das zwar Ärger mit der Versicherung geben, wenn der Wagen nicht abgeschlossen wurde, aber dem Gesetzgeber ist das egal. Es geht darum, dass du bei einem Auto dazu verpflichtet bist, die Benutzung durch Unbefugte zu verhindern.

Und das beinhaltet eben nicht nur den Diebstahl. Stell dir vor, Kinder lösen die Handbremse und verletzen sich oder andere, wenn der Wagen ins Rollen kommt. Du bist als Fahrzeughalter und als Fahrzeugnutzer immer dafür verantwortlich, dass Dritte nicht gefährdet oder geschädigt werden. Und das gilt natürlich auch für Motorräder. Paragraph 14 der Straßenverkehrsordnung gilt für Kraftfahrzeuge. Was für Boote oder Flugzeuge gilt, musst du schon den entsprechenden Vorschriften für diese Dinger entnehmen.

Aber dass du bei Sachen, die eine große Gefahr für andere darstellen können, besondere Sicherungspflichten hast oder sogar dann für alle Schäden haftest, wenn du gar keine Schuld trägst und den Vorfall auch nicht verhindern konntest, ist durchaus normal. Als privater Tierhalter hast du immer unabhängig vom Verschulden die Popokarte.

» cooper75 » Beiträge: 13330 » Talkpoints: 498,67 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


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