Geschäftsfähigkeit beschränken oder ganz absprechen
Normalerweise wird man ja mit Vollendung des 18. Lebensjahres voll geschäftsfähig. Nun gibt es doch aber auch immer wieder Fälle, wo eine Geschäftsfähigkeit beschränkt werden soll oder muss oder dass man diese jemandem ganz und gar abspricht. Welche Fälle und Konstellationen wären denn für so einen Vorgang denn alles so denkbar? Wer befindet denn darüber ob eine Geschäftsfähigkeit beschränkt oder abgesprochen wird?
Normalerweise ist dafür das Vormundschaftsgericht zuständig. Dies wird ein entsprechendes Gutachten haben wollen, warum die Person sich nicht mehr selber vertreten kann. Normalerweise wird jemand aus der Familie dazu bestimmt. Es kann auch ein gesetzlicher Betreuer bestimmt werden. Außerdem ist auch möglich, dass der Vormund zum Beispiel nur das Finanzielle macht.
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