Falsche Verdächtigung bei Ladendiebstahl und Schmerzensgeld

vom 05.10.2018, 21:31 Uhr

Frau Fassungslos, eine ältere Frau, die herzkrank ist, wurde fälschlicherweise des Ladendiebstahls bezichtigt. Sie wurde in einem vollen Warenhaus zwischen allen Kunden quasi "abgeführt". Der Ladendetektiv sagte auch laut, dass er glaubt, dass sie was eingesteckt hat und die Taschen öffnen soll. Die Frau war so perplex, dass sie anfing zu weinen und das hat den Ladendetektiv dann noch bestärkt in seinem Verdacht. Er führte die Frau nach hinten ins Büro und als er dann in die Taschen schaute war nichts drin. Die Frau war völlig fertig. Sie durfte auch dann gehen und erlitt einen Schwächeanfall und musste ins Krankenhaus.

Steht der Frau wegen falscher Verdächtigung und deren Folgen ein Schmerzensgeld zu? Sollte sie sich da einen Anwalt nehmen oder lohnt sich das nicht, weil das Gesetz da kein Schmerzensgeld vorsieht?

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Nein, ihr sind ja durch die falsche Verdächtigung keine Schmerzen entstanden. Ein Anwalt lohnt sich daher nicht. So eine Gerichtsverhandlung wäre auch viel zu aufregend. Da würde die alte Dame bestimmt gleich wieder einen Schwächeanfall bekommen.

» Sternenbande » Beiträge: 1860 » Talkpoints: 70,16 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


@sternenbande, ich habe mich nun auch mal ein wenig erkundigt. Und du scheinst da völlig falsch zu liegen. Denn das Persönlichkeitsrecht der alten Dame wurde verletzt und sie wurde auch öffentlich des Ladendiebstahls bezichtigt, wie ich oben geschrieben habe. Da gibt es sogar ein Urteil welches besagt, dass "leichtfertig erhobene öffentliche Vorwürfe des Ladendiebstahls ein Schmerzensgeldanspruch begründet".

Die alte Dame muss ja bei dem Gerichtstermin nicht unbedingt persönlich erscheinen. Oft werden ja solche Dinge auch noch außergerichtlich geklärt. Aber es scheint ja doch der alten Dame zuzustehen. Und das auch ohne diesen Schwächeanfall, der ja durch diese Beschuldigung ausgelöst wurde.

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» Diamante » Beiträge: 41749 » Talkpoints: -4,74 » Auszeichnung für 41000 Beiträge



Und wo siehst du die Leichtfertigkeit? Hat der Detektiv die Dame nur aus Langeweile des Diebstahls bezichtigt? Du schreibst doch selbst, dass der Detektiv glaubte die Dame hätte etwas eingesteckt. In dem Fall ist es sogar seine Pflicht dies zu kontrollieren. Leichtfertig hat er nicht gehandelt.

» Sternenbande » Beiträge: 1860 » Talkpoints: 70,16 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



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