Durch Gutachten nach Haftentlassung wieder verhaftet?

vom 26.01.2020, 16:26 Uhr

Ich hatte gerade etwas im Bekanntenkreis mitbekommen, wo eine Dame mitgeteilt hat, dass ihr Freund eine mehrjährige Haftstrafe abgesessen hatte. Danach wurde er offenbar entlassen und musste sich wohl bei einem Gutachter vorstellen.

Dieser Gutachter hat mitgeteilt, dass der Ex-Häftling wohl eine potenzielle Gefahr für die Gesellschaft sei oder derzeit zumindest nicht gesellschaftsfähig sei. Das Ende vom Lied war in diesem Fall, dass der Ex-Häftling trotz abgesessener Strafe daher wieder ins Gefängnis musste und jetzt auf unbestimmte Zeit.

All das ist die Aussage der Dame, die ich jedoch etwas „komisch“ finde. Denn abgesessen ist für meinen Rechtsverstand abgesessen. Jegliche Gutachten wie „Sicherheitsverwahrung“ sind doch meiner Ansicht nach dann im Gefängnis zu tätigen, und nicht im Nachhinein, wenn die abgesessene Strafe zur Entlassung des Häftlings führt.

Doch vielleicht bin ich da auch falsch informiert und wollte mal fragen, wer von Euch diese Vorgehensweise vielleicht kennt? Ist diese Vorgehensweise vollkommen normal oder findet dies mit dem Gutachten nicht eigentlich doch, wie ich annehme, im Gefängnis statt?

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» Kätzchen14 » Beiträge: 6121 » Talkpoints: 1,40 » Auszeichnung für 6000 Beiträge



Das hingt doch hier alles gewaltig. Wieso sollte sich jemand, der seine Strafe verbüßt hat, denn hinterher einem Gutachten unterziehen müssen? Und nicht genug, dass der Anlass fehlt, fehlt auch noch der, der das veranlassen darf. Denn das ist doch ganz sicher nur ein Richter. Ob der Freund gesellschaftsfähig ist, ist doch kein Anlass ihn weg zu sperren. Wie viele Menschen sind das nicht und bewegen sich frei und nicht weg gesperrt in unserer Gesellschaft.

Das meine ich ganz und gar nicht ironisch. Ein Gutachter ist noch lange nicht der Nabel der Welt. Noch dazu fehlt ja der Straftatbestand und die rechtskräftige Verurteilung des Mannes. Wir leben schließlich in einem Rechtsstaat und das bedeutet keinesfalls, dass ein einzelner Gutachter ausschließlich Recht hat. Ohne Urteil gibt es keine Sicherheitsverwahrung, nicht in unserem Staat. Und es gibt eben auch kein Urteil ohne einen Richterspruch. Die Freundin hat hier große Teile der Wahrheit unterschlagen oder eben ihr Freund. Auf jeden Fall ist an der Sache derb etwas faul.

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» Quasselfee » Beiträge: 2143 » Talkpoints: 30,45 » Auszeichnung für 2000 Beiträge


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