Bafög-Rückzahlung bei Ausbildungs- oder Studienabbruch?
vom 12.08.2018, 22:24 Uhr
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Viele Auszubildende oder Studierende merken irgendwann während ihrer Ausbildung bzw. Studiums, das sie nicht weiter machen wollen. Bis zu dem Zeitpunkt sind ja Gelder zum Lebensunterhalt geflossen wie Bafög oder andere Leistungen.
Da das Studium nicht abgeschlossen wurde, sollten dann trotzdem die Pflicht bestehen, das Bafög zurück zu zahlen wie das soweit ich weiß der Fall ist, wenn man das Studium abschließt oder sollte man als Staat drauf verzichten? Abbrecher verfügen ja meist nicht über die Mittel wie ein Ausstudierter der gleich anfängt mit Geld verdienen nach dem Abschluss. Bei Azubis ist es ja fast das Gleiche, nur das da keine Rückzahlungspflicht nach dem Abschluss besteht, soweit ich weiß.
Nebula hat geschrieben:Abbrecher verfügen ja meist nicht über die Mittel wie ein Ausstudierter der gleich anfängt mit Geld verdienen nach dem Abschluss.
Hast du dich überhaupt jemals mit der Thematik näher auseinandergesetzt? Wer sagt denn, dass das Bafög sofort zurück gezahlt werden muss? Es läuft in der Regel so, dass man fünf Jahre, nachdem man das letzte Bafög-Geld erhalten hat, eine Zahlungsaufforderung erhält. In der Regel bekommt man 6 Monate vorher ein Schreiben, in dem man vor die Wahl gestellt wird, entweder alles sofort bis spätestens Jahresende zu bezahlen oder aber in Raten. Wenn man sofort alles ab bezahlt, erhält man einen satten Rabatt. Bei Ratenzahlung nicht.
Der Brief ist vollkommen unabhängig davon, ob man die Regelstudienzeit eingehalten hat oder nicht, ob man das Studium abgebrochen hat oder nicht. Also selbst bei Abbruch hat man noch fünf Jahre Zeit um sich um eine Ausbildung oder einen Job zu kümmern und hat dann noch einige Jahre Zeit, um Geld zu sparen für das Bafög. Mir erschließt sich der Sinn deines Beitrags nicht. Warum sollte der Staat auf das Geld verzichten? Es ist ja nicht so, dass die Bafög-Bezieher dadurch in den Bankrott getrieben werden, denn sie haben Zeit zum Sparen und wenn das Einkommen eine gewisse Grenze unterschreitet, wenn der Betrag fällig ist, kann man die Rückzahlung stunden lassen und man wird erst ein Jahr später wieder gefragt, ob man zahlen kann und wie man zahlen will.
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