Auskunft nur bekommen, wenn man Daten offenlegt?
Ich sollte vor kurzem bei der Krankenkasse anrufen und da bestimmte Informationen erfragen, die meine Chefin wissen wollte. Jedenfalls rief ich dann dort an, wobei man mir dort mitteilte, dass man mir nur dann Auskunft geben könne, wenn ich dort versichert sei. Dabei hatten meine Frage so gar nichts mit persönlichen Anliegen zu tun, die man als Versicherter so hat. Es ging um Fragen zu allgemeinen Abläufen. Könnt ihr nachvollziehen, dass man Auskunft nur dann bekommt, wenn man Daten offenlegt, die mit dem Anliegen so gar nichts zu tun haben?
Ich kann mir vorstellen, dass das auch mit dem Datenschutz zu tun hat, der ja gefühlt seit Einführung der Datenschutzgrundverordnung nicht gerade die Dinge erleichtert hat. Das macht es mir auch nicht leicht, an Informationen zu kommen, weil die Personen, mit denen man redet auch einfach nichts falsch machen möchten, was ich auch gut verstehen kann. Bei allgemeinen Fragen weiß ich nun nicht, wie das ist, aber wenn personenbezogene Daten eine Rolle spielen, werden eben alle etwas vorsichtiger und lieber schweigsam.
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