Arbeitsamt zahlt Fortbildung nicht - wieso?

vom 06.09.2015, 16:16 Uhr

A ist vor Kurzem arbeitslos geworden. Eigentlich wird sein Job häufig gesucht, allerdings ist er selbst nicht so hoch qualifiziert, da man in diesem Job viele Fortbildungen und Zertifikate machen kann. Ein gutes Unternehmen übernimmt die Kosten dafür, aber sein alter Arbeitgeber hat das nicht gemacht.

Er könnte eine Fortbildung machen in seinem Beruf, dann würden seine Chancen auf einen Job in diesem Bereich drastisch steigen. Vor einer Weile hatte er auch ein Gespräch im Arbeitsamt, aber dieses beteiligt sich nicht an den Kosten. Sie werden nicht mal zum Teil übernommen. Die Fortbildungen sind sehr teuer und als Arbeitsloser kann A es sich nicht mal eben leisten.

Dabei schiebt das Arbeitsamt doch gerne Arbeitslose in irgendwelche Fortbildungsmaßnahmen, dann verschwinden sie praktischerweise auch aus der Arbeitslosenstatistik. Wieso will das Amt also hier eine sinnvolle Fortbildung nicht zahlen? Nach welchen Kriterien wird das bestimmt, was gezahlt wird und was nicht?

» Cappuccino » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



In der Beschreibung, dass die Tätigkeit von A häufig gesucht wird, dürfte das Geheimnis für die Verweigerung des Bildungsgutscheins liegen. A kommt frisch aus einem Beschäftigungsverhältnis, er hat also aktuelle praktische Erfahrungen und den erforderlichen Abschluss. Daher sieht das Arbeitsamt keinen besonderen Bedarf zur Förderung. Wie sinnvoll das ist, das ist immer die Frage.

» cooper75 » Beiträge: 13330 » Talkpoints: 498,67 » Auszeichnung für 13000 Beiträge


Zum Einen kommt es immer auf den Sachbearbeiter an. Es ist oft Glückssache an welchen man gerät. Desweiteren kommt es immer darauf an, für wie notwendig die Weiterbildung erachtet wird. Wenn ein Sachbearbeiter der Ansicht ist, der Arbeitssuchende kriegt keinen Job, weil er sich einfach nur nicht richtig bewirbt bewilligt er oft keine Maßnahme. Sobald aber die erfolglose Jobsuche auf mangelnde Kenntnis zurückzuführen ist, sieht das anders aus.

Mir ist mal gesagt worden, ich kriege keinen Englischkurs, weil ich ja noch nicht lange genug arbeitslos bin. Also habe ich die ganzen Vermittlungsvorschläge gesammelt und als Begründung für meine Nichtbewerbung den Punkt mit den geforderten Englischkenntnissen markiert. Dann hieß es, ich könne keinen Kurs für Anfänger kriegen, sondern nur einen für Fortgeschrittene. Den habe ich natürlich genommen. Fehlende Kenntnisse kann ich ja in Eigeninitiative nacharbeiten.

Man muss dem Sachbearbeiter sinnvoll klarmachen, dass man ohne die Weiterbildung keine Chance auf eine Stelle hat, obwohl es in dem Bereich viele offene Stellen gibt. Dazu muss man auch nachweisen, dass man es versucht hat. Manchmal erfordert das etwas Zeit und Geduld.

Wenn der Sachbearbeiter nach längerer Zeit noch immer keine Veranlassung sieht, würde ich auf einen Wechsel des Sachbearbeiters bestehen oder seinen Vorgesetzten ansprechen.

» M. Mizere » Beiträge: 342 » Talkpoints: 172,88 » Auszeichnung für 100 Beiträge



Es ist also bei uns in Österreich so, dass man, wenn man eine Ausbildung hat und ein Job in dieser Sparte zur Verfügung steht, man sozusagen gezwungen ist, diesen anzunehmen.

Ich kann mich noch gut an die Situation erinnern, als ich selber arbeitssuchend war und mir immer gesagt wurde, dass in meinem Job genug Plätze frei wären und mir das Arbeitsamt deshalb keine anderen Fortbildungen oder Weiterbildungen bezahlt.

Bei meinem Job ist aber das Problem ebenfalls, dass es keine Möglichkeiten des Aufstiegs gibt. Das einzige, was du noch probieren könntest, wäre beispielsweise, wenn du jetzt in einer Fabrik arbeitest und wirklich ein Handicap hast, also körperliche Arbeiten durch eine Verletzung nicht mehr ausführen könntest, dass man dir dann eine Umschulung oder Weiterbildung bezahlt, dass man dich im Büro oder in einem Job brauchen kann, wo du eben nicht mehr körperlich arbeitest.

Das ist aber auch ein langwieriger Prozess und meistens wird dann geschaut, ob du aufgrund eines Arbeitsunfalls dann nicht mehr einsetzbar bist oder ob das Verschulden privater Natur ist. Bist du topfit hast du da keine Chance. Ich weiß ja nicht, in welchem Berufszweig du arbeitest und auf was du gerne umlernen würdest. So ist es etwas schwieriger, der Sache auf den Grund zu gehen.

Aber ich denke, wenn du wirklich auf Biegen und Brechen keinen Job findest, dann wird das Arbeitsamt schon irgendwann einsehen, dass eine Fortbildung von Nöten ist. Und wenn das alles nichts bringt, dann musst du dir die Fortbildung wohl selber finanzieren, was leider sehr schwer sein wird, wenn du arbeitssuchend bist, da du da wohl kaum etwas auf die Seite bringen kannst. Ich wünsche dir viel Glück bei der Jobsuche und drücke dir die Daumen, dass du deine Fortbildung machen kannst.

» nordseekrabbe » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Hier in Deutschland besteht kein Anrecht auf eine solche Leistung. Es ist eine Kann- und keine Muss-Leistung. Vor allem im SGB II sind die Sachbearbeiter furchtbar knickerig. Wer eine Fortbildung haben will, sollte diese wenn möglich noch im Arbeitslosengeld I beantragen und hier auch nicht gerade als Übergang zu Hartz IV sondern schon etwas früher.

» Juri1877 » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »

Zuletzt geändert von Mod am 22.02.2016, 14:28, insgesamt 1-mal geändert. Zeige Beitragsversionen

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