vom 31.10.2009
Talkteria: Arbeitsvertrag: Kündigungsfrist verkürzen
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Arbeitsvertrag: Kündigungsfrist verkürzen

Forum: Beruf & Bildung

    
x und y haben einen Vertrag abgeschlossen, der vorsieht, dass Dienstverhältnis sowohl von x als auch von y drei Monate vorher gekündigt werden muss. Nun ist aber ein Sonderfall eingetreten, da x von y und anderen Mitarbeitern (z) dauernd gemobbt wird.

Hat nun x die Chance, die Kündigungsfrist zu umgehen oder besteht da keine Möglichkeit? In den Krankenstand zu gehen kommt für x nicht in Frage! Aufzeichnungen mit Datum und Uhrzeit des Mobbings seitens x sind ebenfalls vorhanden!
  
wirreszeug :: wirreszeug :: Beiträge 2775:: 4.87 Talkpoints :: Auszeichnung für 2000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Wenn hier ein Vertrag zwischen x und y besteht, der auch das auseinandergehen regelt (was hoffentlich und offensichtlich der Fall ist), dann sehe ich da eher schwarz. Denn es gilt immer der Grundsatz "Verträge sind einzuhalten"! Selbstverständlich gibt es immer besondere Umstände, welche auch besondere Handlungen jenseits der vertraglichen Regelungen verlangen. Aber im konkreten Fall würde das wohl nur vor Gericht entschieden werden können. Schließlich werden kaum alle Beteiligten behaupten/zugeben, dass x gemobbt wird! Die Aufzeichnungen sind dann aber ein gutes Indiz.

Was aber einfacher wäre, ist dass sich x und y zusammen setzen und einen Aufhebungsvertrag aufsetzen und das Verhältnis damit eben wunschgemäß früher oder gar fristlos beendet wird. Ersatzweise sollte aber x auch darauf achten, zeitgleich eine reguläre Kündigung einzureichen (den Eingang quittieren lassen!).

Aus der Beschreibung ist ja kein Grund zu sehen, weshalb y auf das Erfüllen des Vertrages bestehen sollte, da ja ganz offenbar versucht wird, x aus dem Unternehmen zu drängen. Daher denke ich, dass die Chancen gut sind, sich Gütlich zu einigen. Falls das nicht geht, ist ja die ordentliche Kündigung ausgesprochen worden sowie weitere Schritte (z.B. Klage von x gegen y) denkbar. Wer sollte aber an dem Prozedere ein gesteigertes Interesse haben? Und wieso sollte - wenn der Mobbingvorwurf stimmt - x nicht auch eine Krankschreibung möglich sein? Sofern natürlich wirklich entsprechende Folgen des Mobbings bei x spürbar sind.
  
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