Hallo
ich steige überhaupt nicht durch!
Es geht um Seite 3 des Lohnsteuerausgleichs, also Kinderbetreuungskosten.
Wie fülle ich das richtig aus? Ich versteh echt nur Bahnhof.
Meine Partnerin und ich (Lebensgemeinschaft) sind beide erbwerstätig und haben 1 Kind.
Wo muss ich nun was reinschreiben?
Elster hat mir nicht weitergeholfen, also die "Erklärung" zu den betreffenden Zeilen, das Finanzamt hat nur dann offen, wenn ich arbeiten gehe und wenn ich Feierabend habe, haben die auch schon lange Feierabend. Steuerberater kann ich mir nicht leisten. Telefonisch wollte / konnte mir das Finanzamt nicht weiterhelfen.
Was mach ich denn nun??
Hoffe, dass ich hier Hilfe bekomme! 
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:: KnutFan
:: Beiträge 60:: 21.72 Talkpoints |
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Hallo miteinander,
sorry die Frage ist bissl zu speziell. Eventuell kann ja dein zuständiges Finanzamt dir weiterhelfen?
liebe Grüße von der MissMouse
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:: missmouse
:: Beiträge 438:: -1.10 Talkpoints |
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| missmouse hat folgendes geschrieben: |
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Eventuell kann ja dein zuständiges Finanzamt dir weiterhelfen?
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das glaube ich eher nicht, denn
| KnutFan hat folgendes geschrieben: |
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das Finanzamt hat nur dann offen, wenn ich arbeiten gehe und wenn ich Feierabend habe, haben die auch schon lange Feierabend.... Telefonisch wollte / konnte mir das Finanzamt nicht weiterhelfen.
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:: Cala
:: Beiträge 1690:: 71.11 Talkpoints ::  |
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Vielleicht hilft dir diese Seite etwas weiter:
[url=http://www.service-bw.de/servlet/PB/-s/6ltb0b99kijykdxfabnvny3314kd36w/menu/1122396_l1_pcontright/index.html?verfahrensID=1271990!0&print=]Klick[/url]
soweit ich das verstanden habe, könnt ihr die Kosten sofern ihr sie gemeinsam bezahlt, jeder zur Hälfte absetzen.
In einem so komplizierten Fall, würde ich auf jeden Fall den Rat des Finanzamtes einholen. Nicht dass ihr nachher noch Geld verschenkt, nur weil das Formular falsch ausgefüllt ist.
LG
mausebaerin
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:: mausebaerin
:: Beiträge 179:: 0.50 Talkpoints |
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| Cala hat folgendes geschrieben: |
| missmouse hat folgendes geschrieben: |
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Eventuell kann ja dein zuständiges Finanzamt dir weiterhelfen?
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das glaube ich eher nicht, denn
| KnutFan hat folgendes geschrieben: |
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das Finanzamt hat nur dann offen, wenn ich arbeiten gehe und wenn ich Feierabend habe, haben die auch schon lange Feierabend.... Telefonisch wollte / konnte mir das Finanzamt nicht weiterhelfen.
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hallo miteinander,
hmm das ist aber merkwürdig, bei unserem Amt sind alle eigentlich sehr hilfsbereit und haben mir meine Frage auch telefonisch beantwortet. Ansonsten kann man sich ja auch mal einen halben Tag Urlaub nehmen um zum Amt zu gehen.
Mit freundlichen Grüßen die Miss Mouse
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:: missmouse
:: Beiträge 438:: -1.10 Talkpoints |
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Ist nicht so schwer, Kinderbetreuungskosten werden wie Werbungskosten behandelt §4f EStG
2/3 von dem was ihr aufwendet, höchstens jedoch 4000Euro, sprich das zieht ihr von der Summe der Einnahmen (zzgl. minus Werbungskosten-Pauschbetrag 920,- es sei denn ihr weist mehr auf) ab um dann die Einkünfte zu bestimmen.
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:: tribber
:: Beiträge 15:: 2.85 Talkpoints |
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Eventuell fragst Du noch mal beim Lohnsteuerhilfeverein nach, die sind nicht so teuer. Außerdem gibt es auch ganz gute Steuerprogramme für unter 30 €. Das mach ich schon seit Jahren, es klappt sehr gut.
Das FA wollte Dir sicher nicht helfen, weil deren Auskünfte verbindlich sind.
Was die Kosten für die Kinderbetreuung angeht:
Du meinst doch sicher die Anlage Kind Seite 3? Geht es darum, wer die Kosten ansetzt? Oder darum welche Kosten Du in welcher Spalte eintragen musst?
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:: JotJot
:: Beiträge 13223:: 61.41 Talkpoints |
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