vom 09.11.2007
Talkteria: Rufschädigung rechtfertigt fristlose Kündigung
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Rufschädigung rechtfertigt fristlose Kündigung

Forum: Beruf & Bildung

    
Auch wenn die Zunge manchmal sehr locker sitzt sollte man aufpassen was man öffentlich so über seinen Arbeitgeber äußert – wenn das nämlich zu weit geht, kann schnell der Tatbestand der Rufschädigung vorliegen, welcher eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt. So entschied das LAG Rehinland-Pfalz in Mainz noch im Mai (Az 7 Sa 71/07).

Dies sei laut Ansicht der Richter auch nicht von der Meinungsfreiheit abgedeckt, da diese ihre Grenzen z. B. im Schutz der Ehre habe, welcher durch rufschädigende Äußerungen verletzt wird.

Geklagt hatte in diesem Fall ein Arbeitnehmer mittels einer Kündigungsschutzklage, welcher bei einer Firma für technische Dienstleistungen arbeitete die u. A. für das US Militär in Deutschland tätig war. Dieser schrieb in einer eMail an eine Rundfunkanstalt, dass sein Arbeitgeber das US Militär betrüge, worauf dieser mit einer fristlosen Kündigung reagierte.

Laut Gericht war dies durchaus rechtens, da der Arbeitnehmer hiermit gegen seine Loyalitätspflicht gegenüber seinem Arbeitgeber verstieß da er keine Beweise für diese Aussage erbringen könnte und bei einem solche schweren Verstoß auch die außerordentliche Kündigung nach 25 Jahren Betriebszugehörigkeit gerechtfertigt sei.
  
Subbotnik :: Subbotnik :: Beiträge 9414:: 200.32 Talkpoints :: Auszeichnung für 5000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Das finde ich auch für meine Begriffe in Ordnung, denn jeder sollte genau wissen, was er sagt und vor allem über wen. Bei solchen gelagerten Äußerungen wird in der Tat doch relativ häufig sehr unsachlich argumentiert. Man sollte hier sogar noch einige Sanktionen mehr mit einbauen.

Solche Leute sollten erst einmal mehrere Jahre keine Anstellung bekommen, damit sie sich in der Zeit geistig weiter entwickeln können. Der Schaden für den Arbeizgeber kann unter Umständen hoch sein. Es benötigt auch manchmal viel Zeit, wieder alles in Ordnung zu bringen oder die Tatsachen wieder richtig zu stellen.
  
karlchen66 :: karlchen66 :: Beiträge 2655:: 264.79 Talkpoints :: Auszeichnung für 2000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
   
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