Mitarbeiteraktien ab 2009 - Steuerliche Behandlung?

vom 29.09.2009, 16:38 Uhr

Nachdem ich im ganzen Netz keine Info gefunden habe, setze ich meine Frage mal hier im Forum ab. Es geht um die Abgeltungssteuer und die Behandlung von Mitarbeiteraktien. Vielleicht gibt es ja einen Steuerberater im Forum? Wir haben jährlich die Möglichkeit eine gewisse Anzahl von Aktien zu Vorzugskonditionen zu kaufen. Hierzu wird zu einem festgelegten Zeitpunkt vor dem Kaufdatum der niedrigste Kurs der Aktie an diesem Tag als Referenzkurs festgelegt.

Vom Referenzkurs werden 20 % in Abzug gebracht und als Bezugspreis für die Mitarbeiteraktie festgelegt. Für diese Vergünstigung fällt natürlich ein geldwerter Vorteil an, der versteuert werden muss. Vor 2009 hat sich dieser aus der Differenz von Referenzkurs zu Bezugskurs mal die Anzahl der bezogenen Aktien errechnet. Man konnte sich also genau die steuerlichen Auswirkungen vor Kaufauftrag durchrechnen und damit kalkulieren. Nach dem Kauf der Aktien werden diese ca. 2 Monate nach der Order per Überlassung auf das Depot des Käufers gebucht.

Seit 2009 hat sich die Berechnung des geldwerten Vorteils völlig geändert. Entscheidend ist jetzt nicht mehr der festgelegte Referenzkurs, sondern der niedrigste Kurs zum Zeitpunkt der Überlassung (also in der Zukunft). Damit kann am Tag der Kaufentscheidung der geldwerten Vorteil nicht mehr berechnet werden. Erschwerend kommt hinzu, dass mit Einführung der Abgeltungssteuer dem Einbuchungskurs auf dem Depot eine gewichtige Bedeutung zukommt. Denn dieser Kurs entscheidet bei einem späteren Verkauf in welcher Höhe ein zu versteuernder Gewinn anfällt.

Bei den vielen verschiedenen Kursen blickt man ja kaum mehr durch. Ich habe hier noch zwei Beispielrechnungen aufgeführt, um das oben geschilderte zu verdeutlichen:

Bis 2009 bezogen auf eine Aktie
Referenzkurs: 100 Euro
Kaufpreis: 100 Euro – 20% = 80 Euro
Geldwerter Vorteil: 20 Euro
Steuerfreibetrag: 135 Euro
Verkauf nach einjähriger Haltefrist: Gewinn steuerfrei

Ab 2009 bezogen auf eine Aktie
Referenzkurs: 100 Euro
Kaufpreis: 100 Euro – 20% = 80 Euro
Überlassungskurs in zwei Monaten: ?
Geldwerter Vorteil: Überlassungskurs – 80 Euro (Kaufpreis) = ?
Steuerfreibetrag: 360 Euro
Verkauf: Verkaufskurs - Einbuchungskurs = Gewinn/Verlust
Abgeltungssteuer + Soli auf Gewinn

Kann mir jemand von euch sagen, warum es zu dieser geänderten Berechnung des geldwerten Vorteils gekommen ist? Wenn der Kurs bis zum Überlassungszeitpunkt in zwei Monaten deutlich steigt, wird der zu versteuernde Anteil immer größer. Zum Einbuchungskurs auf das Depot habe ich eine Auskunft erhalten, dass hier der rabattierte Kaufpreis genommen wird und an die Depotbank übermittelt wird. Kann das wirklich sein? Aus meiner Sicht müsste dann doch zumindest der Kaufpreis plus dem versteuerten geldwerten Vorteil als effektiver Kaufpreis eingetragen werden. Im Falle eines Verkaufs wird dieser Teil doch sonst über die Abgeltungssteuer doppelt besteuert, oder? Bin wirklich gespannt, ob mir hier einer helfen kann.

» mawe1270 » Beiträge: 37 » Talkpoints: 0,24 »



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