Also, das kommt ja alles auch auf die Art des Arbeitsplatzes an. Ab 80 Dezibel muss der Arbeitgeber einen Gehörschutz zur Verfügung stellen. Das wird natürlich hauptsächlich für Produktionsarbeit zutreffen. Für andere Tätigkeiten gelten eher Richtwerte meines Wissens, kann mich da aber auch irren.+
Ich hoffe ich erinnere mich noch an die Zahlen, aber ich meine dass für leichte geistige (Büro-)Arbeit der Richtwert 55 Dezibel gilt. Für anspruchsvolle Tätigkeiten, die hohe Konzentration erfordern, sollten 35 Dezibel nicht überschritten werden.
Das sind wie gesagt Richtwerte, darunter ist natürlich besser und es ist wissenschaftlich nachgewiesen, dass die Mitarbeiterleistung bei Lärmbelastung sinkt. Das sollte in der Regel stark im Interesse des Arbeitgebers liegen, so kann man dem gegenüber meist sehr gut argumentieren, sofern man es z.B. mit Studien belegt!
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:: Herr Lehmann
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