Kann man für einen Umzug frei machen?
Ende nächsten Monats will ich von daheim ausziehen. Obwohl ich ja bisher eigentlich nur ein Zimmer im Haus meiner Eltern hatte, hat sich doch jede Menge Kram angesammelt, der jetzt eingepackt werden will. Außerdem müssen die Möbel ja in der neuen Wohnung aufgebaut werden.
Kann ich für den Umzug denn frei machen? Noch bin ich in der Ausbildung und weiß daher nicht, ob es dafür dann auch während dieser Zeit Sonderurlaub oder so was in der Art gibt.
Sonderurlaub ist generell eine Kann- Regelung. Der Arbeitgeber kann Sonerurlaub geben oder halt nicht. Das entscheidet er meist selbst. Deshalb solltest du ihm einfach sagen das du umziehen möchtest und fragst ihn höflich, ob er dir einen Tag Sonderurlaub gibt. Ansonsten würde ich dazu raten halt einen Tag bezahlten Urlaub zu nehmen. Dann hast du die Ruhe zum Umziehen. Oder du verlegst deinen Umzug halt auf ein Wochenende. Da haben sicherlich auch ein Grossteil deiner Freunde frei, die dir dann sicherlich gerne helfen könnten.
Hallo!
Selbst, wenn der Arbeitgeber dir Sonderurlaub genehmigen würde bei einem Umzug , steht dir , wenn du aus dem Elternhaus in eine eigene Wohnung ziehst kein Sonderurlaub zu. Der steht dir, wenn er vertraglich geregelt ist nur dann zu, wenn du von einer eigenen Wohnung in eine andere eigene Wohnung ziehst.
Der Umzug aus dem Elternhaus wird bei Sonderurlaub für den Umzug nciht berücksichtigt. Du kannst eventuell versuchen einen normalen Urlaubstag zu bekommen, der dir vom Jahresurlaub abgezogen wird. Aber Sonderurlaub kannst du vergessen. Das hat nichts mit der Ausbildung zu tun, sondern nur mit dem Auszug aus dem Elternhaus.
Ich habe hier mit meinem Arbeitgeber andere Erfahrungen gemacht. Ich war damals in der selben Situation wie du, in der Ausbildung und bin dann in meine erste eigene Wohnung gezogen. Es war bei uns gar kein Thema den Sonderurlaub auch für den Auszug aus dem Elternhaus zu bekommen. Ich musste auch nicht angeben warum und wo ich ausziehe, denke, dass geht den Arbeitgeber auch nichts an.
Ich verstehe auch nicht, warum der Auszug aus dem Elternhaus anders geregelt sein sollte, als der aus einer eigenen Wohnung. Bei meinem Arbeitgeber muss ich nur hinterher die Ummeldebescheinigung vorlegen, dann werden mir die Tage wieder gutgeschrieben. An deiner Stelle würde ich einfach mal in der Personalabteilung nachhören oder wenn du die Möglichkeit hast bei älteren oder ehemaligen Azubis, die auch in dieser Situation waren.
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