Urlaubsantrag: Nur maximal 3 Wochen pro Urlaub?

vom 22.06.2009, 23:58 Uhr

In As Firma sind nur max. 3 Wochen am Stück pro Urlaub gestattet. A möchte seinen Urlaub sammeln und dann für 5 Wochen nach Australien fahren. Nur für so kurze Zeit lohnt sich das ja sonst nicht.

Nun möchte A aber auf Nummer sicher gehen und sich informieren ob A das auch durchsetzen kann. Wo kann A sich schlau machen ob das geht oder nicht?

» Maikäfer » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



A sollte mal froh sein, dass er immerhin 3 Wochen zugestanden bekommt, denn zu mehr als 12 Tagen am Stück ist der Arbeitgeber vom Gesetz her nicht verpflichtet. Andere haben die Sorge, nicht einmal die zu bekommen ohne Ärger zu riskieren, da gibt es schon einige Threads hier im Forum (aber ist ja nicht Thema).

Also: A kann es nicht durchsetzen, da wie gesagt 12 Tage das Maximum darstellen - alles andere ist "good will" vom Arbeitgeber. Die einzige Möglichkeit das durchzusetzen wäre ein Gespräch unter 4 Augen und das bitten darum unter Darlegung der Gründe - mehr als Kulanz ist nicht drin.

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» Subbotnik » Beiträge: 9308 » Talkpoints: -7,05 » Auszeichnung für 9000 Beiträge


Subbotnik hat geschrieben:… denn zu mehr als 12 Tagen am Stück ist der Arbeitgeber vom Gesetz her nicht verpflichtet ...

A sollte wissen, dass der Arbeitgeber vom Gesetz her die Urlaubswünsche des Mitarbeiters berücksichtigen sollte und den Urlaub zusammenhängend gewähren sollte. Es sei denn dass es aus dringenden betrieblichen Gründen oder in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen erforderlich ist, den zustehenden Gesamturlaub zu splitten. Diese Gründe wird der Arbeitgeber ihm aber sicher erläutern, wenn A mit seinem Wunsch nach 5 Wochen Urlaub "am Stück" an ihn herantritt.

Desweiteren sollte A wissen, dass sich die vorgeschriebenen 12 Tage "am Stück" auf eine 6-Tage-Arbeitswoche beziehen, also generell 2 komplette Arbeitswochen gemeint sind. Zusätzlich sollte A sich informieren, ob es für seine Firma, Branche o.ä. weitere Regelungen (z.B. Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge) gibt, die diese gesetzlich bestimmten Mindestansprüche auf andere Weise regeln.

Mit diesem fundierten Wissen kann A dann auf seinen Arbeitgeber (oder die entsprechende Abteilung oder den direkten Vorgesetzten) zugehen, um eine beiderseits akzeptable Lösung zu finden.

» raggy » Beiträge: 127 » Talkpoints: 13,77 » Auszeichnung für 100 Beiträge



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