Auslandsaufenthalt während eines Krankengeldbezuges

vom 31.05.2009, 13:14 Uhr

Meine Mutter erkrankt Anfang dieses Jahres ernsthaft und da ihre Entgeltfortzahlung bereits vor Monaten endete, bezieht sie seitdem Krankengeld von ihrer Krankenkasse. Ihr Gesundheitszustand hat sich inzwischen glücklicherweise wieder ein wenig gebessert, allerdings wird sie trotz einer bald bevorstehenden Rehabilitationsmaßnahme voraussichtlich noch bis zum Ende des Jahres krank geschrieben sein.

Im September heiratet meine Cousine im Ausland und meine Mutter plant, gemeinsam mit meinem Vater für etwa eine Woche hin zu fahren – sofern es ihr Gesundheitszustand zu diesem Zeitpunkt zulässt. Ich habe nun gehört, dass man Auslandsaufhalte während eines Krankengeldbezuges bei der Krankenkasse vor Reiseantritt beantragen muss. Dazu hätte ich noch einige Fragen.

Ist man gesetzlich dazu verpflichtet, die Reise bei der Krankenkasse zu melden bzw. hängt der Krankenversicherungsschutz davon ab? Unter welchen Umständen darf man während eines Krankengeldbezuges ins Ausland? Und aus welchen Gründen könnte die Krankenkasse die Reise ablehnen?

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» XXXGermaineXXX » Beiträge: 797 » Talkpoints: 7,36 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Hi,

soweit ich mich erinnern kann, ist es wirklich so, dass dieser Auslandsaufenthalt angemeldet werden muss. Die Krankenkassen und auch der Gesetzgeber sagen, dass im Falle einer Krankheit bzw. während der Leistungsdauer der Patient in der Regel an seinem Wohnort oder der Heilbehandlungsstätte anzutreffen sein sollten.

Wenn man nun aber die Krankenkasse informiert aus welchen Gründen man wohin möchte, so ist auch dort in der Regel nicht mit Problemen zu rechnen. Es ist ja nicht so, dass deine Mutter 8 Wochen Urlaub machen will, weil sie schon immer mal eine Rundreise durch die USA unternehmen wollte. Weiterhin kann auch ein „Urlaub“ die Genesung begünstigen. Die meisten Krankenkassen werden also hier nichts dagegen haben.

In der Privaten Krankenversicherung ist es so, dass man Anspruch auf Krankentagegeld nur hat (bzw. meistens) wenn man sich am Versicherungsort aufhält (hier ist als Versicherungsort Deutschland gemeint). Ob das bei den gesetzlichen auch so gehandhabt wird, da bin ich mir nicht ganz sicher.

Gruß jasper

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» jasper » Beiträge: 554 » Talkpoints: -0,26 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Also ich denke nicht, dass dem etwas entgegen spricht, wenn der Arzt das Ok gibt. Es heisst bei Krankschreibungen auch nur, dass wenn der Arzt nicht ausdrücklich Bettruhe verschreibt, dann ist auch Reisen erlaubt. Denn auch dass kann zu Genesung positiv beitragen.

An der Stelle der Mutter, würde ich da einfach mal bei ihrem Hausarzt nachfragen, oder erstmal anonym eine E-Mail mit genau dieser Frage an die Krankenkasse schreiben. Ich würde allerdings nicht schreiben, dass sie einen Familienbesuch macht, sondern überlegt hat, weg zu fahren um sich etwas zu entspannen um schnell wieder gesund zu werden.

Allerdings würde ich für den Fall der Fälle eine Auslandskrankenschutz abschließen. Die normale Krankenkasse bezahlt zwar innerhalb der EU die Kosten der Behandlung, aber nicht den Krankentransport zurück nach Deutschland. Und je nachdem wo sie hin will (welches Land?) , muss sie damit rechnen, dass dort die medizinische Versorgung nicht so doll ist. Auch die Auslandskrankenversicherung muss über ihr Krankheitszustand informiert sein. Sonst zahlen die auch nicht.

» Naffi » Beiträge: 948 » Talkpoints: -1,22 » Auszeichnung für 500 Beiträge



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