Unterhalt: Wieviel muss man für das Kind zahlen?

vom 16.05.2009, 23:48 Uhr

As Mann B hat A betrogen und A möchte sich nun von B scheiden lassen. Leider zahlt B keinen Unterhalt. Kind, Hund und A muss es alleine schaffen. Das findet A nicht sehr toll von B denn der Kleine ist erst ein halbes Jahr alt und A kann ihn nicht alleine lassen.

Ich würde gerne wissen, wie viel Geld As Mann B an A zahlen muss. Gibt es hierzu eventuell einen guten Unterhaltsrechner? Gibt es so einen auch online? Ich möchte nur ungefähr wissen, was A theoretisch und rechnerisch zustehen würde.

» Engelsschmerz » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Es gibt für den Kindesunterhalt die sogenannte Düsseldorfer Tabelle. In ihr ist die Höhe des Unterhaltes geregelt. Allerdings kann der unterhaltspflichtige Elternteil auch mehr zahlen als dort angegeben ist, z.b. bei höherem Einkommen.

Wenn der Unterhalt nicht freiwillig gezahlt wird und auch die Höhe strittig ist, dann muss der Teil, bei dem das Kind lebt zum Jugendamt gehen. Die versuchen das ganze doch noch "privat" zu klären, bevor ein Verfahren eingeleitet wird. Dann wird der Unterhalt gerichtlich festgesetzt und wenn er nicht gezahlt wird, kann man zur Unterhaltsvorschusskasse gehen und dort Unterhalt bekommen. Allerdings wird der nur das Minimum betragen. Der nicht zahlende Elternteil allerdings wird den Unterhalt als Schulden bei der Unterhaltsvorschusskasse bekommen, diese müssen dann dorthin gezahlt werden. Da Unterhalt ja lange gezahlt wird, kann das schnell eine beachtliche Summe werden. Bei einem 6 Monate altem Kind beträgt der Unterhalt derzeit nach der genannten Tabelle 281 Euro, es werden allerdings noch bestimmte Beträge abgezogen.

Was Ehegattenunterhalt angeht, gibts neue Regelungen. Diese müsste das Familiengericht beim Amtsgericht festsetzen. Dazu müsste man sicherlich zum Anwalt gehen und sich dort beraten lassen. Der Anwalt sollte sich auf Familienrecht spezialisiert haben.

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» Mandylein » Beiträge: 1521 » Talkpoints: 10,39 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


@Mandylein, vom Unterhalt der in der Düsseldorfer Tabelle angegeben wird, wird lediglich die Hälfte des Kindergeldes abgezogen. Dies erhält je meist der Elternteil bei dem das Kind lebt. Bekommt man Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt wird das gesamte Kindergeld abgezogen.

Außerdem wird der Unterhalt längstens 72 Monate oder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres gezahlt, je nachdem was eher eintritt.

» JotJot » Beiträge: 14058 » Talkpoints: 8,38 » Auszeichnung für 14000 Beiträge



So ganz stimmt das aber auch nicht mit den Abzügen. Ich hab den Fall grad selbst in der Familie. Das Kind wird in 2 Monaten 3 Jahre alt. Die Mutter wollte die vom Vater freiwillig gezahlten 250 Euro Unterhalt nicht (er müsste vom Einkommen her momentan gar nichts zahlen) und dachte bei 250 Euro wären noch mehr zu holen. Sie ging zum Amt und bekommt nun nur 171 Euro, bei 281 Euro - 154 Euro (100%) Kindergeld wären das 127 Euro.

Die 171 Euro sind der Mindestsatz, den die Unterhaltsvorschusskasse zahlt. Auch wenn er als Vater mehr zahlen will, die Mutter solche Spirenzen macht, brauch er dann nicht mehr zahlen. Die 171 Euro sind der Teil, die er zahlen muss um keine Unterhaltsschulden beim Amt anzuhäufen.

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» Mandylein » Beiträge: 1521 » Talkpoints: 10,39 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



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