vom 20.04.2009
Talkteria: Keine Gebühr für GEZ mehr zahlen müssen
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Keine Gebühr für GEZ mehr zahlen müssen

Forum: Geld & Finanzen

    
Vor fast einem Jahr habe ich den Job verloren und nun bin ich bald soweit dass ich ALG II bekommen werde. Ein Freund hat mir den Tipp gegeben dass man dann die Gebühren für die GEZ nicht mehr zahlen muss.

Stimmt das und wenn ja an wen muss ich mich da wenden? Für mich ist das alles neu und mir graust es davor auf das Amt zu gehen und zu betteln. Kann ich das auch anderswo erfahren, vielleicht irgendwo im Internet vielleicht?
  
:: Pfandleiher :: Beiträge 19:: 13.03 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Du musst mit deinem Hartz4-Bescheid zum Einwohnermeldeamt. Dort kannst du dann die Befreiung von den Rundfunkgebühren beantragen. Dies ist übrigens kostenlos für dich.

Je nach Stadt/Region kann es auch ein anderes Amt als das EWA sein. Am besten fragst du beim Hartz4-Amt nach (ich schreib absichtlich nicht ARGE, denn so heisst es nicht überall). Auf jeden Fall brauchst du aber den Bescheid, ohne den geht nichts. Du solltest auch sofort mit dem Bescheid hingehen, denn sonst musst du nach der Beantragung noch für 1-2 Monate weiterzahlen. Die Gebühr kann nur ab dem Monat enden, in dem der Antrag gestellt wird. Ebenso musst du mit einem neuen Bescheid (wenn der erste nach einem Jahr dann abgelaufen ist) wieder hin und den Antrag erneuern/verlängern. Evtl. wirst du dann auch von der GEZ direkt angeschrieben und brauchst nur eine Bescheidskopie zurücksenden.
  
Mandylein :: Mandylein :: Beiträge 1474:: 3.13 Talkpoints :: Auszeichnung für 1000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Das ganze ist total einfach. Du gehst mit deinem Hartz IV Bescheid und deinem Ausgefüllten Antrag auf Befreiung zum Amt, stellst dich beim Empfang an und gibst beides ab. Am besten hast du noch eine Kopie von deinem Hartz IV Bescheid dabei, weil die Ämter sich gerne dabei haben. Das wars auch schon.

Und die Befreiung kannst du unter www.gez.de - "Befreiung" online ausfüllen und dann gleich ausdrucken. Das Formular ist eine Seite lang und im Groben musst du nur deine Daten eintragen und angeben ob du schon GEZ-Kunde bist und was du für Geräte angemeldet hast. Dann machst du noch ein Kreuzchen, dass du Hartz IV Leistungen beziehst und das war alles.
  
Hormonkeks :: Hormonkeks :: Beiträge 450:: 288.36 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Bei uns war das nichtmal nötig einen online ausgefüllten Antrag mitzubringen. Auch eine Beitragskopie nicht. Beides hat die Dame beim Amt direkt ausgefüllt.

Evtl. die Teilnehmernummer mitnehmen, damit sie bei der GEZ besser zuordnen können. Es geht allerdings auch ohne.
  
Mandylein :: Mandylein :: Beiträge 1474:: 3.13 Talkpoints :: Auszeichnung für 1000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Bei mir haben sie damals deswegen richtig rumgemeckert. Jedes Amt ist da wohl anders. Vielleicht hast du ja Glück wie Mandylein und du kannst einfach so hingehen und dir wird alles ausgefüllt. Zur Vorsicht würd ich lieber solch einen Antrag mitnehmen. Dann kannst du ihn gleich abgeben, falls sie danach verlangen.

Viel Glück
  
Hormonkeks :: Hormonkeks :: Beiträge 450:: 288.36 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Also bei uns müsste man mit diesem Antrag ebenfalls zur Stadt und dort wird dann alles weitere erledigt, somit entspricht es durchaus der Wahrheit, dass man als Hartz4 - Empfänger von den GEZ - Gebühren befreit wird.

Schäm dich nicht deswegen, mittlerweile sind sehr viele Menschen arbeitslos und die wenigstens aus eigenem Verschulden.
  
:: que_Linda :: Beiträge 350:: 4.48 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Soweit wie ich das von einer Bekannten weiß, gibt es beim Arbeitsamt spezielle Antragsformulare, die du ausfüllen musst, um von der GEZ befreit zu werden. Nach Prüfung dieses Antrages wird dieser dann entweder genehmigt, oder abgelehnt. Bei Arbeitslosengeld 2 Empfängern habe ich aber noch nie gehört, dass dieser abgelehnt wurde. Ich glaube den Antrag können auch Rentner stellen, die zu wenig Rente bekommen.
  
alkalie1 :: alkalie1 :: Beiträge 3300:: 19.15 Talkpoints :: Auszeichnung für 3000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
@ alkalie1: Leider ist dem nicht so. Nur Empfänger von Arbeitslosengeld 2 bekommen eine Befreiung. Auch Studenten die BaföG bekommen und Blinde können eine Befreiung bekommen. Aber das Argument, das Einkommen ist zu niedrig, reicht leider nicht aus. Da muss schon ein Bescheid über Arbeitslosengeld 2 oder ähnliche Leistungen, wie halt ergänzende Leistungen und so weiter vorliegen.
  
:: LittleSister :: Beiträge 5951:: 19.40 Talkpoints :: Auszeichnung für 5000 Beiträge Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
Hier ist der Antrag für die Befreiung zu finden. Seit ein paar Jahren ist es so, dass bei jedem HartzIV-Bescheid bereits eine Bescheinigung für die GEZ beiliegt. Diese kann man zusammen mit dem ausgefüllten Antrag direkt an die GEZ schicken und muss sich nichts weiter bestätigen lassen. Früher brauchte man noch eine beglaubigte Kopie seines Bescheides, aber mit der Einführung dieser Bescheinigungen hat sich das erledigt.
  
Jessy_86 :: Jessy_86 :: Beiträge 495:: 66.78 Talkpoints Zum Antworten mit Zitat bitte einloggen
 
 
 
   
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