Klauseln im Mietvertrag, die die Renovierung bei Auszug vorschreiben, sind unwirksam, das hat der Bundesgerichtshof nun in einem Urteil entschieden (Az VIII 316/06, 12.09.2007).
Solche Klauseln sehen nämlich eine Renovierung der Wohnung, egal in welchem Zustand sich diese befindet, vor – dadurch entstehe, laut Urteil des BGH, dem Mieter ein unangemessener Nachteil.
|
| |
 |
:: vonZitzebitz
:: Beiträge 419:: -0.02 Talkpoints |
|
|
|
|
| |
| |
| |
|
Ehrlich???? Das wäre ja toll, aber in meinem Uralt-Mietvertrag steht das noch so und ich kenne es von früher (wobei früher in meinem Fall sehr, sehr lange her ist) gar nicht anders.
Seit wann ist das denn so?
Gruß Deli
|
| |
 |
:: Deli
:: Beiträge 973:: 48.66 Talkpoints |
|
|
| |
| |
| |
|
hallo zusammen,
nochmal mein beitrag.. irgendwie ist er im nirvana verschollen.
das urteil lautet so, das man nicht renovieren muß, wenn es nicht nötig ist. das heisst, wenn zum beispiel ein nichtraucherhaushalt vor einem halben jahr renoviert wurde, dann muß man nicht noch einmal streichen.
genauso ist es bei den heizungen. manche verlangen dies, wenn die heizkörper aber noch in topp zustand sind, dann ist es nicht erforderlich, das diese neu gestrichen werden.
liebe grüße von der
laufmasche
|
| |
 |
:: Laufmasche
:: Beiträge 7758:: 0.00 Talkpoints ::  |
|
|
| |
| |
| |
|
Liebe Deli,
| vonZitzebitz hat folgendes geschrieben: |
|
... das hat der Bundesgerichtshof nun in einem Urteil entschieden (Az VIII 316/06, 12.09.2007).
|
Das dürfte Deine Frage beantworten?!
|
| |
 |
:: vonZitzebitz
:: Beiträge 419:: -0.02 Talkpoints |
|
|
| |
| |
| |
|