Arbeitszeugnis: Pflicht bei Bewerbung?

vom 14.04.2009, 17:55 Uhr

Muss man denn ein Arbeitszeugnis mit in eine Bewerbung packen? Ich war damals noch sehr unerfahren und ich hatte auch keinen, der mir dabei helfen konnte, darum ist mein Arbeitszeugnis von meinem damaligen Arbeitgeber nicht wirklich perfekt. Er hat sehr viele versteckte negative Punkte im Zeugnis aufgeführt und darum möchte ich das Zeugnis nicht mit in die Bewerbung einlegen. Ich weiß aber nicht, ob ich das einfach so weglassen darf.

Muss man es mit dazu geben, wenn man eines hat? Oder ist das nur freiwillig? Was würdet ihr an meiner Stelle machen?

» Agnu Borealis » Beiträge: 9 » Talkpoints: 0,16 »



Es ist natürlich freiwillig das bei der Bewerbung beizulegen, aber wenn es fehlt wird der potentielle Arbeitgeber direkt denken das das Zeugnis nicht wirklich gut war.

Jedoch würde mich interessieren was du mit "negativen Punkten" meinst, schließlich ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet das Arbeitszeugnis so wohlwollend wie möglich zu formulieren, wenn da also zum Beispiel steht "erschien häufig nicht zur Arbeit" ist das unzulässig und du kannst Änderung beantragen oder sogar einklagen, da das deine beruflichen Perspektiven stark einschränkt.

» TuDios » Beiträge: 1475 » Talkpoints: 4,83 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


TuDios hat geschrieben:schließlich ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet das Arbeitszeugnis so wohlwollend wie möglich zu formulieren

Naja, wenn es mal so einfach wäre, könnte man hier die Arbeitsgerichte deutlich entlasten, so ist es aber leider nicht. Gesetze werden nun einmal auch gern gebrochen - und das von fast jedem.

Irgendwann laufen auch Widerspruchsfristen ab, dann war es das mit Richtigstellung. Natürlich nicht immer, aber bei Formulierungen, die zulässig sind und trotzdem negativ behaftet. Hier muss man ja nur in die untere Schublade greifen beim Zeugnis Code und den Arbeiter so für den anderen als komplett unfähig hinstellen.

» KrashKidd » Beiträge: » Talkpoints: Gesperrt »



Natürlich ist man nicht verpflichtet das Arbeitszeugnis beizulegen. Ich würde es aber auf jeden Fall tun.

Fehlt das Arbeitszeugnis, fällt das auf jeden Fall auf. Denn bevor Zeugnisse (wie genau auch immer) gelesen werden, wird geprüft, ob sie da sind.

Man muss sich nur einmal in die Lage eines Personalers versetzen. Bei einer ansonsten ordentlichen Bewerbung fehlt ein Arbeitszeugnis. Wie würde man das denn als Personalmitarbeiter selbst interpretieren. Im besten Fall: Hat er wohl vergessen. Im realistischen Normalfall: Das wird wohl seinen Grund haben, warum er das Zeugnis nicht beigelegt hat.

Unterm Strich wird das fehlende Zeugnis extrem negativ ausgelegt. Und zwar so negativ, wie es tatsächlich wahrscheinlich gar nicht ist. Außerdem ist es sehr unangenehm, wenn in einem Vorstellungsgespräch gefragt wird: "Uns ist aufgefallen, dass das Arbeitszeugnis bei der Firma X fehlt. Haben Sie das vergessen?" Dann ist das Schlimmste was man machen kann, zu begründen, warum man das Zeugnis nicht beigelegt hat und womöglich anfängt, den alten Arbeitgeber schlecht zu machen. Erstens kommt das nicht gut an und zweitens redet man sehr viel Zeit im Bewerbungsgespräch über unangenehme Dinge und wird wahrscheinlich auch in unangenehmer Erinnerung bleiben. Im Bewerbungsgespräch muss man über postive Dinge reden und darüber, was man kann. Negative Themen muss man ohne große Diskussion schnell abhaken.

» ronald65 » Beiträge: 712 » Talkpoints: 3,45 » Auszeichnung für 500 Beiträge



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