Kein Geld / Lohn bekommen, was kann man tun?

vom 12.04.2009, 17:22 Uhr

A hat jetzt schon den zweiten Monat in Folge von seinem Arbeitgeber B kein Geld bekommen. A hat zwar mehrfach nachgefragt, was denn mit dem Geld sei, daraufhin wurde A immer wieder vertröstet.

Was kann A denn dagegen tun, wie kann A sich wehren? Muss A überhaupt weiter arbeiten, wenn A kein Geld mehr bekommt? Arbeitgeber B hat sich so ausgedrückt, solange A nicht gekündigt ist, müsste A auch ohne Geld weiter arbeiten. A weiß nicht mehr weiter, denn seine Ersparnisse sind bald aufgebraucht und A muss ja Miete usw. dennoch bezahlen.

» Auferstanden » Beiträge: 8 » Talkpoints: 0,16 »



Für A gibt es nun die Möglichkeit B schriftlich aufzufordern, Gehalt zu zahlen. Am besten sollte sowas als z.B Einschreiben mit Rückschein gemacht werden, damit A nachweisen kann dass es tatsächlich angekommen ist.

Macht B daraufhin verständlich dass er weiterhin kein Gehalt zahlen wird, so ist die nächste Möglichkeit für A, zum Arbeitsgericht zu gehen und den Arbeitgeber auf Gehaltszahlung zu verklagen.

A hat weiterhin die Pflicht arbeiten zu gehen, auch wenn er kein Gehalt bekommt. Wenn er kündigt muss in der Kündigung unbedingt drin stehen, dass er kündigt aufgrund ausbleibender Gehaltszahlungen, sonst gibt es vom Arbeitsamt zusätzlich 3 Monate Sperre vom Arbeitslosengeld.

» Nikky » Beiträge: 815 » Talkpoints: -0,09 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Bekommt denn nur A nicht sein Geld oder geht es anderen Mitarbeitern des Unternehmens genauso?

A sollte sich zuerst Gedanken machen, warum B nicht bezahlt. Unter Umständen ist B zahlungsunfähig und damit insolvent.

Auf jeden Fall sollte A nicht vorschnell kündigen. Wenn es einen Betriebrat in dem Unternehmen gibt sollte A zuerst mit diesem sprechen. Wenn nicht würde ich als erstes ein Gespräch mit der Arbeitsagentur empfehlen.

Sollte B tatsächlich insolvent sein, so kann B das sogenannte Insolvenzgeld bei der Arbeitsagentur beantragen. Dieses wird gezahlt, wenn das Insolvenzverfahren eröffnet wurde und zwar für den Lohn der maximal 3 Monate vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens aussteht.

Insolvenz liegt auf jeden Fall bei Zahlungsunfähigkeit vor. Normalerweise muss das Unternehmen bei vorliegen dieses Insolvenztatbestands innerhalb von spätestens 21 Tagen beim Amtsgericht den Insolvenzantrag stellen. Gläubiger können übrigens auch für das Unternehmen Insolvenzantrag stellen. Und momentan ist A Gläubiger von B. Darauf kann A auch B hinweisen.

Natürlich kann es auch andere Gründe geben, warum die Lohnzahlungen ausstehen. Aber in der Schilderung des Sachverhalts gibt es keinen Hinweis darauf, dass B die Lohnforderung von A bezweifelt. Das lässt doch sehr stark auf die Zahlungsunfähigkeit schließen.

Länger wie 3 Monate sollte A keinesfalls auf sein Geld warten. Denn auch bei späterem Insolvenzantrag werden die Lohnforderungen, die älter als 3 Monate sind, nicht durch das Insolvenzgeld abgedeckt, sondern werden wie andere Forderungen aus der Insolvenzmasse bedient. Und das ist in vielen Fällen so gut wie nichts.

Wenn es keinen Betriebsrat gibt, würde ich unbedingt mit der Arbeitsagentur reden. Der Sachverhalt ist doch recht kompliziert. Und wenn man vorschnell kündigt, kann man beim Arbeitslosengeld wenn es dumm läuft für einen bestimmten Zeitraum gesperrt werden.

» ronald65 » Beiträge: 712 » Talkpoints: 3,45 » Auszeichnung für 500 Beiträge



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