Wann Bausparvertrag (VWL) kündigen?

vom 03.04.2009, 09:46 Uhr

Ich habe meine Vermögenswirksamen Leistungen in Form eines Bausparvertrages angelegt. Es war mir von Anfang an klar, dass ich kein Darlehen in Anspruch nehmen werde, sondern mir das angesparte Guthaben auszahlen lasse.

Nun weiß ich allerdings nicht so genau, wann ich den Bausparvertrag kündigen soll/kann. Im Vertrag steht eine Kündigungsfrist von drei Monaten, soweit so klar. Nun sind aber im September die 6 Jahre rum und ich wollte die monatlichen Zahlungen einstellen und einen neuen Vertrag abschließen. Ausgezahlt bekommt man das Geld ja aber erst nach der einjährigen Sperrfrist. Soweit auch klar. Die Frage ist, muss ich dieses Jahr zum September kündigen, weil dann die Zahlungen aufhören (und diese im Vertrag ja festgehalten sind) oder muss ich nächstes Jahr zum September kündigen, weil ich dann die Auszahlung haben möchte?

Kennt sich jemand aus in dieser Richtung? Ich bin etwas überfragt obwohl ich alles Kleingedruckte gelesen habe. Einen Bausparvertrag hatte ich bisher auch noch nie.

» ChaosXXX » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,61 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Zuersteinmal etwas zu der 1 jährigen Sperrfrist. Diese Sperrfrist ist ein nettes Ammenmärchen für die Bausparkasse, dass sie schon 1 Jahr früher an einen neuen Vertrag kommen. Diese Sperrfrist gibt es nicht mehr.

Du kannst frei entscheiden, was du nun tust. Du kannst ab September aufhören einzuzahlen und einen neuen Vertrag machen. Dabei musst du den Vertrag aber bis nächstes Jahr bestehen lassen. Erst mit der Kündigung zum Ablauf des 7. Vertragsjahres bekommst du die Förderung auf den Vertrag gutgeschrieben. Kündigst du schon eher, also z.B. zum September dieses Jahr bekommst du die Förderung nicht.

Wie schon erwähnt kannst du dieses Jahr aufhören zu zahlen, du kannst aber auch einfach bis nächstes Jahr weiter zahlen und bekommst dann entsprechend mehr Geld im September nächstes Jahr ausgezahlt. Das könnte unter Umständen etwas Sinn machen. Bei Bausparverträgen gibt es 2 wichtige Fristen: 1. 7 Jahre Laufzeit, dabei ist es völlig egal ob du 1,2 oder 7 Jahre einzahlst. 2. Kündigungsfrist 3 bzw. 6 Monate.

Wenn ich an deiner Stelle wäre, ich würde den Bausparvertrag zum Ablauf September 2010 jetzt kündigen. Dann hast du die Frist eingehalten und bekommst nächstes Jahr die Summe ausgezahlt.

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» jasper » Beiträge: 554 » Talkpoints: -0,26 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Dass ich weiter zahlen kann weiß ich, beim letzten Vertrag habe ich das auch so gemacht, aber eigentlich wollte ich dieses Mal schon eher etwas neues machen. Aber vielleicht ist es bei den jetzigen Zinsen auch nicht verkehrt den Vertrag soe wie er ist weiter laufen zu lassen und auf steigende Zinsen im nächsten Jahr zu hoffen. Momentan bekomme ich dort 4% Zinsen, dass ist momentan ja mit VWL Verträgen schwer zu toppen.

Aber gut, dann bin ich schon ein Stück weiter. Muß ich der Bausparkasse mitteilen, dass ich die Zahlungen einstelle? Bei den zusätzlichen Zahlungen war das immer kein Problem, aber die 40€ Grundbetrag stehen ja im Vertrag drin. Deswegen hatte ich ja auch überlegt, ob ich evt. dieses Jahr schon kündigen muss.

» ChaosXXX » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,61 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Nein, dass musst du nicht mitteilen, bei Bausparverträgen gibt es einen Regelsparbeitrag, den man zahlen kann/sollte, aber nicht zahlen muss. Du kannst, wenn du willst sofort aufhören zu zahlen und musst es der Bausparkasse nicht mitteilen. Im Vertrag steht dieser Beitrag, aber der ist nicht bindend, sondern wie gesagt nur als Regelsparbetrag angegeben.

Du wirst in naher Zukunft wohl eher keinen Bausparvertrag finden, der ähnlich gut verzinst ist, wie der den du hast. 4 % ist in der aktuellen Situation ungewöhnlich. Den Vertrag würde ich solange behalten, wie es nur geht. Es sei denn du brauchst das Geld jetzt dringend. Momentan bekommst du Verträge, die haben eine Grundverzinsung von 1 bis 1,25% und bieten einen Zinsbonus, der nach 7 oder 8 Jahren fällig wird. Aber kaum einer kommt an die 4 % ran.

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» jasper » Beiträge: 554 » Talkpoints: -0,26 » Auszeichnung für 500 Beiträge



Okay, dann weiß ich ja jetzt Bescheid. Danke für die Infos! Ich dachte immer, ich kann nur zusätzlich zu dem Regelsparbetrag einzahlen, aber diesen eben mindestens.

Na dann habe ich ja noch ein bisschen Zeit mich zu entscheiden ob ich nicht noch ein bisschen warte mit der Kündigung. Dringend brauchen tue ich das Geld nämlich nicht und solange es nichts einigermaßen gut verzinstes in Richtung VWL gibt, kann ich den ja auch noch behalten. Wenn ich nach sieben Jahren nichts mehr ausser die normale Kündigungsfrist beachten muss, ist ja eigentlich alles prima.

» ChaosXXX » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,61 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Stimmt genau. Du kannst den Vertrag auch theoretisch 12 oder 14 Jahre laufen lassen, solange die Bausparsumme ausreicht. Wenn du nicht über die vereinbarte Summe drüber kommst, dann wird das gesamte Guthaben mit 4% verzinst. Nach den 7 Jahren musst du nur die Kündigungsfrist beachten, kannst aber theoretisch auch eher als die 3 Monate aus dem Vertrag raus. Allerdings musst du dann 0,5% Vorschusszinsen zahlen, wenn du die Kündigungsfrist nicht einhalten kannst/willst.

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» jasper » Beiträge: 554 » Talkpoints: -0,26 » Auszeichnung für 500 Beiträge


An die Bausparsumme hab ich noch gar nicht gedacht. Das ist ein guter Hinweis. Die war nämlich nicht allzu hoch gewählt damals, da ich es ja wirklich nur zum sparen für die VWL haben wollte. Dürften ja auch noch DM gewesen sein. Muss ich nochmal nachschauen, ich glaube, das waren nur 12.000,00DM. Aber ein, zwei Jahre dürfte noch machbar sein mit Einzahlungen um unter der Summe zu bleiben. Was passiert denn, wenn ich überzahlen? Also die Bausparsumme überschreite? Nimmt die Bausparkasse das dann nicht mehr an?

» ChaosXXX » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,61 » Auszeichnung für 1000 Beiträge



Das kommt auf die Bausparkasse an. Entweder sie nehmen das Geld nicht mehr an, oder sie geben dir den Hinweis: Bitte neuen Vertrag machen, da der alte voll bezahlt wurde. Sie können aber ebensogut auch gar nichts machen und das Geld weiter akzeptieren und eventuell auch weiter verzinsen. Am wahrscheinlichsten ist jedoch, dass sie das Geld zwar annehmen, aber alles was über die Bausparsumme hinaus geht nicht mehr verzinst wird.

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» jasper » Beiträge: 554 » Talkpoints: -0,26 » Auszeichnung für 500 Beiträge


Noch etwas, was mir eingefallen ist. Wenn ich direkt die VWL Zahlungen weiter laufen lasse, verlängert sich dann nicht automatisch wieder der Vertrag, bzw. kommt es nicht wieder zu einem neuen?

Ich kann mich erinnern, dass man das siebente Jahr noch ohne Probleme weiter zahlen kann, aber dann müßte man einen neuen Vertrag machen. Klar, anderweitige Einzahlungen sollten kein Problem sein, aber eben der Betrag, der direkt vom AG überwiesen wird. Oder bin ich da falsch?

» ChaosXXX » Beiträge: 1877 » Talkpoints: 1,61 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


Da bist du leider ein wenig falsch. Die 7 Jahresfirst gilt ausschließlich für Neuverträge. Wenn du einen bestehenden Vertrag 10 Jahre laufen lässt ist das völlig in Ordnung, auch für den Arbeitgeberanteil. Denn deine Sperrfrist von 7 Jahren ist bereits rum und nur weil der AG weiter einzahlt kann dir ja niemand eine neue Sperrfrist auferlegen.

Einen neuen Vertrag darf die Bausparkasse daraus auch nicht machen, denn dafür bedarf es ja deiner Unterschrift. Wie gesagt: Mindestlaufzeit sind 7 Jahren, hast du genug Bausparsumme über und zahlst weiter ein bzw. lässt deinen Arbeitgeber weiter einzahlen, so kann der Vertrag auch getrost 10 oder 15 Jahre laufen. Ab dem 8. Vertragsjahr bist du da immer flexibel.

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» jasper » Beiträge: 554 » Talkpoints: -0,26 » Auszeichnung für 500 Beiträge


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