Zusammenstoß mit Hund

vom 23.02.2009, 16:27 Uhr

Hallo zusammen!

Ein Radfahrer stößt mit einem Hund zusammen, der quer über die Straße läuft. Der Radler verletzt sich dabei und ging vor Gericht. Dies war aber erfolglos für ihn. Denn der Besitzer des Hundes und sein Bruder sagten, dass der Hund ganz brav am Straßenrand lang lief. Eine Haftung des Halters kommt nur dann in Frage, wenn der Hund nicht verkehrssicher wäre, dass heißt wenn er zum Beispiel schwerhörig wäre.

Der Halter hätte nur haften müssten, wenn ein tierisches Verschulden mit im Spiel gewesen wäre. Allerdings konnte der Radfahrer dies nicht nachweisen.

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» Nelchen » Beiträge: 32238 » Talkpoints: -0,25 » Auszeichnung für 32000 Beiträge



Mein Hund ist auch schon mal von einem Radfahrer über den Haufen gefahren worden. Der Mann hat telefoniert und wollte einhändig zwischen Hund und Gebüsch (Abstand ca. 50cm) durchfahren, als mein Hund Richtung Gebüsch ging. Natürlich kam er von hinten und hat auch nicht geklingelt, dass ich mich irgendwie hätte drauf einstellen können. Zum Glück ist damals weder dem Hund noch dem Radfahrer was passiert und der Mann hat auch nichts gesagt. Aber gut zu wissen, falls sowas nochmal passiert.

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» Studia » Beiträge: 1182 » Talkpoints: 2,44 » Auszeichnung für 1000 Beiträge


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