Hallo zusammen,
wenn Reparaturkosten anfallen, dann ist man nur dann für die Kosten der Reparatur verantwortlich, wenn es sich dabei um seine eigenen Gegenstände handelt (außer man zerstört etwas mutwillig oder im Mietvertrag ist ein Beitrag X Euro gesetzt den man selbst tragen muss, zumindest bei höheren Reparaturen).
Hat man zum Beispiel eine Wohnung mit Küche gemietet und dort geht irgendwann der Knopf für die Temperatureinstellung am Herd kaputt, so hat die hierfür entstehenden Kosten der Vermieter zu tragen. Man sollte allerdings nicht einfach einen Handwerker rufen, sondern dem Vermieter vorher Bescheid über den Defekt geben, so dass dieser einen Handwerker seines Vertrauens beauftragen kann.
Liebe Grüße von der
Laufmasche
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:: Laufmasche
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