Hallo
viele Ehen verlaufen jahrelang unglücklich - man drückt sich um die Scheidung, weil man Angst vor den hohen Kosten hat und gleichzeitig an dem Gewohnten festhalten möchte in der Hoffnung, dass sich vielleicht doch wieder alles "kitten" lässt.
Besonders bei den Kosten zu Buche schlagen Gerichts- und Anwaltkosten. Diese richten sich generell nach dem Streitwert der sich scheiden lassenden Eheleute, zu Grunde liegt aber auch zum einen das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, zum anderen die Gerichtsgebührentabelle.
An zwei Punkten kann man leider nicht sparen: immer fallen Kosten für das Stellen des Scheidungsantrags (Gerichtsverhandlung) und das zuvor stehende Einreichen des Antrags der Scheidung beim Anwalt an.
Sparen kann man sich allerdings die Anwesenheit des Anwalts bei der Anhörung der Scheidungswilligen innerhalb des Gerichtsverfahrens (keine Anwaltspflicht) - dabei sollte es sich allerdings um eine gütliche Einigung zwischen den Eheleuten handeln - bei Streit lieber doch den Anwalt mitnehmen.
Tipp: Scheidung Kosten absetzen
- Kosten für den Anwalt und das Gericht sind außergewöhnliche Belastungen (Sorgerecht, Klärung der Unterhaltspflicht)
- die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens (Hausrat, Rechtsverhältnisse, Räumlichkeiten) ist ebenso absetzbar.
-> die zumutbare Belastung liegt bei zwischen 1 und 7 % der Gesamtkosten (Vermögenslage, Anzahl der Kinder etc. ausschlaggebend)
Die Kosten lassen sich auch dann absetzen, wenn es letztendlich doch nicht zu einer Scheidung kommt.
Gruß vonZitzebitz
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:: vonZitzebitz
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